Wie stelle ich die Jahresendabrechnung und heile ein Versehen

  • Hallo miteinander,


    ich habe seit 20.01.2020 eine 20,8 kWp-Anlage in Betrieb, am gleichen Tag im MaStR eingetragen, für die erst am 06.03.2020 die Zähler vom VNB gesetzt wurden. Für diese Anlage habe ich auch eine Nachricht vom VNB über die Inbetriebnahme bekommen.


    Zusätzlich habe ich am 07.12.2020 im Rahmen einer Mängelbeseitigung weitere 2,9 kWp an den gleichen Wechselrichter anschließen lassen und am 20.12.2020 als separate Anlage im MaStR eingetragen. Leider habe ich aber bezüglich des Inbetriebnahmeprotokolls mir die Sache wohl zu einfach gemacht und einfach beim VNB auf das Inbetriebnahmeprotokoll der bestehenden 20,8 kWp-Anlage verwiesen. Hierzu habe ich keine Nachricht vom VNB erhalten und keinen Erfolg gehabt den VNB telefonisch zu erreichen. Dem VNB habe ich eine Mischvergütung vorgeschlagen und das auch in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember 2020 für den Eigenverbrauch entsprechend berücksichtigt.


    Prinzipiell möchte ich jetzt einfach nur meine Jahresabrechnung fristgerecht stellen, denn es gab bisher keinerlei Abschlagszahlungen oder anderweitige Kommunikation mit dem VNB zum Thema Einspeisevergütung. Gleichzeitig möchte ich meinen mutmaßlichen Fehler bezüglich der Inbetriebnahme heilen und endlich wieder ruhig schlafen.


    Mein VNB hat leider keine Formulare oder Eingabehilfen auf der Homepage, ich muss mir also alles "from scratch" erstellen. Hat jemand hierzu gute Vorlagen? Für die Steuer verwende ich das Excel-Tool von Paulchen.


    Cheers,


    Solarnudel

  • Bei der Erstellung kann ich die leider nicht helfen, aber für den Inhalt habe ich eine Anmerkung:


    es gab bisher keinerlei Abschlagszahlungen oder anderweitige Kommunikation mit dem VNB zum Thema Einspeisevergütung

    Der VNB ist zu monatlichen Abschlagszahlungen nach § 26 EEG verpflichtet. Wenn er das jetzt schon 12 Monate lang nicht gemacht hat (der erste Abschlag war f̈ällig zum 15.02.2020), würde ich in der Jahresabrechnung Verzugszinsen & -pauschale mit einrechnen. Dann bewegt sich beim VNB vielleicht was, diese muss er nämlich aus eigener Tasche bezahlen!


    Siehe auch Häufige Rechtsfrage Nr. 75.



    Nebenfrage: War die Einspeisezusage auch für die 2,9 weiteren kWp gültig, oder hast du ein neues NAB für die gestellt?

    Ich sehe grundsätzlich keinen Fehler durch eine so gemeldete DC-seitige Erweiterung bei dafür gültiger Einspeisezusage. Klar, der "sicherste" Weg ist via Inbetriebnahmeprotokoll vom Installateur; dein Vorgehen ist afaik noch nie vor Gericht gekommen / geklärt worden.

  • Prinzipiell möchte ich jetzt einfach nur meine Jahresabrechnung fristgerecht stellen,

    weder musst du eine Jahresabrechnung machen, noch bist du mit der Abrechnung deiner Lieferung an eine Frist gebunden.


    Wofür du aber eine Frist beachten hättest müssen ist deine Pflicht als Anlagenbetreiber zur Mitteilung der Daten nach Par. 71 EEG bis zum 28. Februar.

    Hast du das gemacht ?

    Dem VNB habe ich eine Mischvergütung vorgeschlagen

    sinnlos, die Abrechnung von 2 Anlagen über einen Zähler ist im EEG geregelt , da muß man nichts vorschlagen, und eine "Mischvergütung" gibt es nicht.

    Die Aufteilung der gemessenen Menge auf die angeschlossenen Anlagen erfolgt im Verhältnis der installierten Leistungen.

  • Hallo,

    Nebenfrage: War die Einspeisezusage auch für die 2,9 weiteren kWp gültig, oder hast du ein neues NAB für die gestellt?

    Ich sehe grundsätzlich keinen Fehler durch eine so gemeldete DC-seitige Erweiterung bei dafür gültiger Einspeisezusage. Klar, der "sicherste" Weg ist via Inbetriebnahmeprotokoll vom Installateur; dein Vorgehen ist afaik noch nie vor Gericht gekommen / geklärt worden.

    ich hatte für die Erweiterung ein separates NAB gestellt und bestätigt bekommen, daß über den Netzeinspeisepunkt 30 kW eingespeist werden können. Das alte NAB war nicht mehr gültig und es hätte ja auch eine Änderung im Netz aufgetreten sein können, da wollte ich lieber auf Nummer sicher gehen. Alte Anlage hatte 20,8 kWp, Erweiterung 2,92 kWp, also alles in Butter.


    Die Erweiterung wurde im Rahmen von Mängelbeseitigung vom Solarinstallateur DC-seitig angeschlossen, ich hatte die Module befestigt und verkabelt. Leider ist der Solarinstallateur nicht beim VNB eingetragen und hätte das an einen anderen Elektrobetrieb vergeben, der aber bereits bei der ersten Anlage ziemlich lahm war, Kommunikation mit dem VNB für den Zählerwechsel musste ich komplett übernehmen. Daher wollte ich es selbst erledigen, war mir aber der potentiellen Konsequenzen nicht bewußt.


    Cheers,


    Solarnudel