Hallo zusammen,
vorab schön zu sehen, dass es so ein Forum mit der ganzen Unterstüzung gibt.
Wir (Meine Frau und ich) haben ein Haus gekauft und im Notariellen Kaufvertrag die PV extra augewiesen. (ca. 10tsd €)
Daher habe ich beim Betriebswechsel im MaStR auch als Analgebetreiber "Eheleute" hinterlegt.
Der Status ist aktuell noch in Prüfung.
Der Preis wurde anhand der linearen Abschreibung ermittelt und Originalrechnung habe ich auch.
Ich will eigentlich die Regelbesteuerung wählen und komme gerade ziemlich ins Straucheln bei der Unternehmenswahl.
Eigentlich will ich die GbR vermeiden und stelle mir gerade die Frage, ob ich die Analge alleine anmelden kann.
Beim Netzbetreiber wurde der Wechsel auch schon angestoßen, jedoch monieren die gerade, dass hier als Betrieber auch beide drin stehen und nur ich unterschrieben habe und diese noch eine Unterschrift meiner Fraun einfordern. Zusätzlich fehlen diesen ja auch noch alle Angaben bzgl Besteuerung. Sprich hier könnnte ich denke ich auch noch die Kurve kriegen und das nur auf mich melden.
Im MaStR kann ich ja den Analgenbetreiber auch noch auf mich ändern und dann beim FA die PV auch nur als Einzelunternehmen anmelden.
Was ich dann gerne Absetzen würde ist AfA für verbleibenden 7 Jahre (ca. 1.350€ / Jahr)
Die Originalrechnung der PV habe ich und der Kaufpreis ist im Hauskaufvertrag ja extra ausgewiesen.
Jedoch der Kaufvertrag ja von uns beiden unterschrieben.
Bitte um Ratschläge ob ich das dann alles wie geplant als Einzelunternehmen/Betreiber anmelden kann und die Afa nutzen kann oder ob ich wegen dem Kauf zwingend auf eine GbR gehen muss. Was muss ich biem Finanzamt einreichen um die AfA geltend zu machen?
Bei der GbR habe ich gelesen, dass es dann zu Streitpunkten kommen kann bei der gemeinsamen Veranlage hisichtlich Einkommensteuer.
Oder habe ich das falsch Verstanden?
Danke um Schnelle Hilfe