Haus und PV zusammen gekauft, Ehemann als alleiniger Betreiber (Anmeldung bei FA) möglich?

  • Hallo zusammen,


    vorab schön zu sehen, dass es so ein Forum mit der ganzen Unterstüzung gibt.


    Wir (Meine Frau und ich) haben ein Haus gekauft und im Notariellen Kaufvertrag die PV extra augewiesen. (ca. 10tsd €)

    Daher habe ich beim Betriebswechsel im MaStR auch als Analgebetreiber "Eheleute" hinterlegt.

    Der Status ist aktuell noch in Prüfung.

    Der Preis wurde anhand der linearen Abschreibung ermittelt und Originalrechnung habe ich auch.


    Ich will eigentlich die Regelbesteuerung wählen und komme gerade ziemlich ins Straucheln bei der Unternehmenswahl.

    Eigentlich will ich die GbR vermeiden und stelle mir gerade die Frage, ob ich die Analge alleine anmelden kann.


    Beim Netzbetreiber wurde der Wechsel auch schon angestoßen, jedoch monieren die gerade, dass hier als Betrieber auch beide drin stehen und nur ich unterschrieben habe und diese noch eine Unterschrift meiner Fraun einfordern. Zusätzlich fehlen diesen ja auch noch alle Angaben bzgl Besteuerung. Sprich hier könnnte ich denke ich auch noch die Kurve kriegen und das nur auf mich melden.


    Im MaStR kann ich ja den Analgenbetreiber auch noch auf mich ändern und dann beim FA die PV auch nur als Einzelunternehmen anmelden.

    Was ich dann gerne Absetzen würde ist AfA für verbleibenden 7 Jahre (ca. 1.350€ / Jahr)

    Die Originalrechnung der PV habe ich und der Kaufpreis ist im Hauskaufvertrag ja extra ausgewiesen.

    Jedoch der Kaufvertrag ja von uns beiden unterschrieben.


    Bitte um Ratschläge ob ich das dann alles wie geplant als Einzelunternehmen/Betreiber anmelden kann und die Afa nutzen kann oder ob ich wegen dem Kauf zwingend auf eine GbR gehen muss. Was muss ich biem Finanzamt einreichen um die AfA geltend zu machen? :/


    Bei der GbR habe ich gelesen, dass es dann zu Streitpunkten kommen kann bei der gemeinsamen Veranlage hisichtlich Einkommensteuer.

    Oder habe ich das falsch Verstanden?


    Danke um Schnelle Hilfe

  • Beim Kauf einer PV sieht das Gesetz ja nicht mal eine Schriftform vor. Damit wäre sogar ein mündlich geschlossener
    Kaufvertrag wirksam.


    Wie wäre es aus steuerrechtlichen Aspekten, wenn meine Frau diese mir im Anschluss direkt übertragen/verkauft hat.


    Der Notartermin mit der Unterschrift war im Dezember die Übergabe der PV und somit die Meldung an den Netzbetreiber lief erst vor ca. 1 Woche. Final im Grundbuch wird die Eintragung jetzt die kommenden Tage stattfinden.


    Sprich wenn im Dezember, also vor der ersten Anmeldung beim Finanzamt und überhaupt vor Gewinneinnahmen mit der PV diese an mich übertragen wurde, kann da überhaupt kann da überhaupt steuerrechtlich was angefallen sein?

  • Die GbR bestehend aus dir und deiner Frau kann natürlich das ganze an dich verkaufen.

    Für die Tage als GbR muss trotzdem eine Steuerdeklaration erfolgen.


    Eine GbR ist ein klein wenig umständlicher als bei einem Einzelunternehmer. Ein Thema hast du oben genannt wegen der 2. Unterschrift. Ein anderes Thema kommt aus dem Steuerrecht eine Rechnung auf dich und deine Frau ausgestellt kannst du nicht in der EÜR, USt verwenden für Dich als Einzel-Unternehmer oder umgekehrt.


    Ich würde an deiner Stelle das Ding als GbR laufen lassen so umständlich ist das auch nicht und wurde ja so begonnen.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Ja, das Thema ist ja dann, ob ich eine gesonderte Gewinnfeststellung machen muss oder das bei der Ehegatten-GBR entfallen kann.


    Hierzu gab es ja auch schon ein Urteil des BFH.

    https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202010121/


    Letztendlich kann ich aber weiterhin problemlos gemeinsam veranlagen, oder?

    Ohne gesonderte Gewinnfeststellung entnehme ich persönlich den ermittelten Gewinn der Umsatzsteuererklärung und hinterlege ihn zu 50% bei mir und bei meiner Frau bei Einkünfte aus Gewerbe und bei der Gewinnermittlung wird dann das über das Finanzamt nochmals geprüft und dann zugeordnet.


    Verstehe ich das richtig?


    Vielen Dank nochmals für die schnellen Rückmeldungen.

  • Ohne gesonderte Gewinnfeststellung entnehme ich persönlich den ermittelten Gewinn der Umsatzsteuererklärung

    In der Umsatzsteuer geht es nur um Umsatz. Gewinn ist das was unten in der EÜR steht wenn von den Einnahmen die Ausgaben abgezogen werden.


    Wie bei einer GbR dann weiter zu splitten wäre? Da schwimme ich auch. :/

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))