Netzanschlussvertrag TEN

  • Nachdem nun die Diskussionen wegen eines geforderten zNAS zu meiner 29,92kWp Anlage mit 33KVA Wechselrichter endlich ein Ende hat (eine eidesstattliche Erklärung, dass ich den WR auf max. 30KVA begrenze, hat da zum Glück gereicht), kommt nun mein VNB mit einem Netzanschlussvertrag, der es wirklich in sich hat.


    hier ein kurzer Abriss zur Historie:


    05/2020 - NAB gestellt

    09/2020 - IBN PV Anlage und Eintrag im Markstammdatenregister

    02/2020 - Einigung mit VNB, dass kein zNAS erforderlich ist

    02/2020 - Zusendung des Netzanschlussvertrages


    Hier die Ausschnitte um die es inhaltlich geht





    Bedeutet jetzt, weil die Zählervorsicherung geändert werden muss, ist die jetzt ein Grund für die Kostenstellung?

    Ich hatte in der Anmeldung eine Zusammenlegung zweier Haushalte auf einen Zähler gleichzeitig mit beantragt.


    Und nun die Kosten:

    Sage und schreibe 458,23 NETTO werden hier veranschlagt :shock:



    Die Aufschlüsselung der Kosten ist auch sehr transparent



    wird also meine Anlage als ˃30 kW eingestuft, auf welcher Grundlage beruht das? Installiert Leistung (Module auf Dach), Max. Wirkleistung WR oder sogar die max. Scheinleistung des WR? Ich bin etwas verwirrt.




    Das ich den Vertrag nicht annehmen muss, ist mir klar. Ich frage mich nun, was Sie mir nun noch für Steine in den Weg legen können bei Zählersetzung etc.


    Ich lasse auf jeden Fall meinen Elektriker noch mal den ZS prüfen ob auch mit 16mm² verdrahtet wurde und nicht nur mit 10mm² zwecks SLS von 3x50A.


    Sollte ich nun einfach den Zeitraum verstreichen lassen oder die Passagen rausstreichen und unterzeichnen?
    Wenn ich die Passagen rausstreiche, bleibt aber nicht mehr viel übrig vom Vertrag....


    Ich bin mal auf die Meinungen des Forums gespannt (auch wenn ich Sie mir fast schon denken kann) :o


    Viele Grüße

    Thinfilm

  • gelöscht

    ZOE intens 10/2014, Kona 12/2018, Peugeot e-208 11/2020, 2021

    Hyundai I5, P45 Paket seit 07/2021 :), Enyaq 80 01/2022
    9,69 kWp = 38 St. WSP-255P6, STP10000-10
    6,7 kWp = 28 St. Risen 240, STP5000-20
    Solar-Lamprecht - 90765 Fürth - mail: info @ solar-lamprecht.de

  • naja, das ist eine Leistungserhöhung am Netzanschluss

    auf 63A und Leistungserhöhungen sind immer kostenpflichtig, Stichwort Baukostenzuschuss

    Normal sind mittlerweile 50A am Hausanschluss, wenn man den erhöht ist dieser Baukostenzuschuss

    fällig.

    Wenn SLS 50 als Zählervorsicherung rein kommt, es die 63 A im Hausanschluss normal

    ist es nicht.

    es steht doch da genau geschrieben, daß die für "Abnahme und Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage" die 458 Euro netto haben möchten .

    Was sollte denn eine "Leistungserhöhung am Netzanschluß" in dem Zusammenhang auch sein ?

    Der Netzbetreiber hat die gesetzliche Pflicht, ...

    Fazit: dem Netzbetreiber kurz mitteilen, das man sein Angebot nicht annehmen möchte und daß man für das Vertragsverhältnis die Regelungen des EEG als ausreichend erachtet.


    Anlage bauen, in Betrieb nehmen, beim Netzbetreiber anmelden, und einspeisen.

  • gelöscht

    ZOE intens 10/2014, Kona 12/2018, Peugeot e-208 11/2020, 2021

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  • Hab's für die Warnungen in FAQ notiert.

    Sinnlose Briefe kann man als Notizpapier verwenden.

    unterzeichnen?

    Niemals!

    auch wenn ich Sie mir fast schon denken kann

    ...