Nachdem nun die Diskussionen wegen eines geforderten zNAS zu meiner 29,92kWp Anlage mit 33KVA Wechselrichter endlich ein Ende hat (eine eidesstattliche Erklärung, dass ich den WR auf max. 30KVA begrenze, hat da zum Glück gereicht), kommt nun mein VNB mit einem Netzanschlussvertrag, der es wirklich in sich hat.
hier ein kurzer Abriss zur Historie:
05/2020 - NAB gestellt
09/2020 - IBN PV Anlage und Eintrag im Markstammdatenregister
02/2020 - Einigung mit VNB, dass kein zNAS erforderlich ist
02/2020 - Zusendung des Netzanschlussvertrages
Hier die Ausschnitte um die es inhaltlich geht
Bedeutet jetzt, weil die Zählervorsicherung geändert werden muss, ist die jetzt ein Grund für die Kostenstellung?
Ich hatte in der Anmeldung eine Zusammenlegung zweier Haushalte auf einen Zähler gleichzeitig mit beantragt.
Und nun die Kosten:
Sage und schreibe 458,23 NETTO werden hier veranschlagt
Die Aufschlüsselung der Kosten ist auch sehr transparent
wird also meine Anlage als ˃30 kW eingestuft, auf welcher Grundlage beruht das? Installiert Leistung (Module auf Dach), Max. Wirkleistung WR oder sogar die max. Scheinleistung des WR? Ich bin etwas verwirrt.
Das ich den Vertrag nicht annehmen muss, ist mir klar. Ich frage mich nun, was Sie mir nun noch für Steine in den Weg legen können bei Zählersetzung etc.
Ich lasse auf jeden Fall meinen Elektriker noch mal den ZS prüfen ob auch mit 16mm² verdrahtet wurde und nicht nur mit 10mm² zwecks SLS von 3x50A.
Sollte ich nun einfach den Zeitraum verstreichen lassen oder die Passagen rausstreichen und unterzeichnen?
Wenn ich die Passagen rausstreiche, bleibt aber nicht mehr viel übrig vom Vertrag....
Ich bin mal auf die Meinungen des Forums gespannt (auch wenn ich Sie mir fast schon denken kann)
Viele Grüße
Thinfilm