Anzahlung 2020 / Betrieb 2021

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Oktober einen Kaufvertrag für eine PV-Anlage (9,9 kWp) für unser Haus in Schleswig-Holstein unterschrieben und musste ebenfalls im Oktober 2000€ Anzahlung leisten. Die Anlage selber wird erst jetzt installiert und in Betrieb genommen und die restliche Kaufsumme zahle ich etwa Anfang März 2021. Da ich für die PV-Anlage ein Gewerbe angemeldet habe, versuche ich gerade über die UStVA 2020 Oktober meine gezahlte Umsatzsteuer zurückzuerhalten. Da ich absoluter Neuling in diesem Bereich bin, hoffe ich mal, dass dies so reibungslos funktioniert.


    Vor etwa drei Wochen habe ich meine Einkommenssteuer eingereicht und natürlich gleich die Info vom Finanzamt erhalten, dass dies postalisch nicht mehr möglich ist, sondern nur noch per ELSTER (ok, habe ich mich schon registriert) zu erledigen ist und natürlich die Umsatzsteuererklärung für 2020 bzw. die Einnahmenüberschussrechnung für 2020 ebenfalls auf digitalem Wege einzureichen sei.


    Ok, kein Problem denke ich, doch eigentlich schon. Vermutlich ist es ganz einfach, aber wenn man es noch nie gemacht hat...


    Im Jahre 2020 sind bisher nur die Anzahlung über 2000€ angefallen. Das bedeutet doch, dass ich zuerst die Rückmeldung meiner UStVA für Oktober 2020 abwarten muss, damit ich sehe, ob alles richtig ausgefüllt wurde und ich die 16% Umsatzsteuer zurückerhalte.


    Was trage ich dann in die EÜR 2020 ein? Auf Einnahmenseite 0€? Bei den Ausgaben 2000€? Oder bei den Einnahmen die vom Finanzamt erhaltene Umsatzsteuer, wenn ich den Bescheid denn bald bekomme und bei Ausgaben dann die 2000€ minus die Umsatzsteuer?


    Genauso die Frage bei der Umsatzsteuererklärung für 2020. Was muss ich da eintragen?


    Kann mir das eventuell jemand mit wenigen Worten verdeutlichen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Beste Grüße und bleibt gesund!


    MMW

    • Offizieller Beitrag

    Du trägst ein was war und nicht was hätte sein können... Wenn du für die Anzahlung die Vorsteuer zurückkriegst (egal ob über OktVA oder JahresUStE) ist das in jedem Fall dieses Jahr und hat dann erst Eingang in die EÜR 21.


    Einzig die bezahlte MWSt für die Anzahlung stehen also in der EÜR 20 (bzw. weitere kleinere Ausgaben... Telefon, Internet, Fahrtkosten...).

    Die Anzahlung selber ist erstmal keine Betriebsausgabe in dem Sinn, das die ja erst nach Fertigstellung der Anlage in die Abschreibung kommen (AVEüR) und das ist dann auch erst 2021.


    Du könntest 2020 höchstens nen Investitionsabzugbetrag (IAB bis 40% der Anschaffungskosten im Jahr vor der Anschaffung) nehmen um die Ausgabe durch die Anzahlung abzufangen.

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015


    LuschenPraktikant L:3 (mit sagenhaften 0.021kWh/kWp am 10.1.2017)