Liebe Community,
folgende Frage zur USt-Jahreserklärung:
Wir haben in 2020 eine PV-Anlage erworben und uns die Vorsteuer teilweise erstatten lassen. Nun bereite ich die USt-Jahreserklärung vor und frage mich, ob und wenn ja, wo ich die bereits erstatte Vorsteuer eintragen muss.
Daher folgende Fragen:
- Muss ich unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge" die komplette Vorsteuer aus 2020 eintragen oder nur noch den Betrag, der noch nicht über die Voranmeldung erklärt wurde? Letzteres würde mich allerdings wundern, da das FA i.d.R. ja immer die kompletten Bruttobeträge möchte und selbst Salden bildet.
- Muss ich die erstattete Vorsteuer evtl. unter 'Vorauszahlungssoll eintragen?
Bin für jeden zielführenden Hinweis dankbar.
Beste Grüße
LeezelJones