Sachentnahmen (Teilwerte) in Einkommenssteuerklärungen nicht angegeben

  • IST-Situation:


    • PV < 10 kWp (30/70 Regelung)
    • Inbetriebnahme 2014
    • Kleinunternehmerregelung gewählt (keinerlei MwSt. erstattet bekommen, VNB erstellt Gutschriften für eingespeisten Strom ohne MwSt.)
    • Seit 2014 Anlagen G, EÜR und AVEÜR immer pünktlich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgegeben (Anfangs noch in Papierform, dann per Elster)
    • Gewinne waren bisher immer im negativen, niedrigen 3-stelligen Bereich
    • FA hat die Festsetzung der Einkommenssteuer immer als vorläufig deklariert, da Gewinnerzielungsabsicht für das FA noch unklar ist


    Es sind (wegen Unkenntnis) seit 2014 keine Sachentnahmen (als zusätzliche Einnahmen in Bezug auf die Einkommenssteuer) für den Eigenverbrauch angegeben worden.


    Können die Sachentnahmen beim FA noch nachträglich nachgereicht werden (je Jahr oder alles zusammen im aktuellen Jahr)?


    Wie sollte man hier am besten vorgehen?

  • Karbau

    Hat den Titel des Themas von „Sachentnahme (Teilwert) in Einkommenssteuerklärungen vergessen“ zu „Sachentnahmen (Teilwerte) in Einkommenssteuerklärungen nicht angegeben“ geändert.
  • Wenn du immer schon in KUR warst, geht es nur um die Sachentnahme bei der EÜR.

    Der Jahresbetrag dafür berechnet sich im Allgemeinen nach der Formel:

    Jahres-kWh des EV mal Einspeisevergütung netto


    Schau ma, ob da nennenswerte Beträge zusammenkommen...


    Ob du das korrigieren musst (die Bescheide sind ja sicherlich schon alle rechtskräftig) und - falls ja - wie du das korrigieren musst, kann ich dir nicht sagen.

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









  • Hallo Paulchen,


    das dürften so zwischen 150 und 300 Euro je Jahr sein.


    Damit würde man in einzelnen Jahren in Anlage G aus der Verlust- in eine minimale dreistellige Gewinnzone (im jeweiligen Jahr) kommen.


    Ob sich dann der Einkommenssteuersatz im Einzelfall ändert, kann ich nicht beurteilen.


    Wo müsste man die Entnahme in der EÜV (in welche Zeile / Feld) eintragen?

  • Damit würde man in einzelnen Jahren in Anlage G aus der Verlust- in eine minimale dreistellige Gewinnzone (im jeweiligen Jahr) kommen.

    damit bleibst du sicherlich unter den Freigrenze von 410€.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!