IST-Situation:
- PV < 10 kWp (30/70 Regelung)
- Inbetriebnahme 2014
- Kleinunternehmerregelung gewählt (keinerlei MwSt. erstattet bekommen, VNB erstellt Gutschriften für eingespeisten Strom ohne MwSt.)
- Seit 2014 Anlagen G, EÜR und AVEÜR immer pünktlich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgegeben (Anfangs noch in Papierform, dann per Elster)
- Gewinne waren bisher immer im negativen, niedrigen 3-stelligen Bereich
- FA hat die Festsetzung der Einkommenssteuer immer als vorläufig deklariert, da Gewinnerzielungsabsicht für das FA noch unklar ist
Es sind (wegen Unkenntnis) seit 2014 keine Sachentnahmen (als zusätzliche Einnahmen in Bezug auf die Einkommenssteuer) für den Eigenverbrauch angegeben worden.
Können die Sachentnahmen beim FA noch nachträglich nachgereicht werden (je Jahr oder alles zusammen im aktuellen Jahr)?
Wie sollte man hier am besten vorgehen?