Anlagenverkauf (Tipps, Fallen, Infos)

  • Liebe Forengemeinde,


    ich betreibe seit März 2017 eine sehr gut laufende 30 Kwp PV-Anlage auf einem Pachtdach.

    Die Kommune will nun das Gebäude erwerben, Abreißen und einen Neubau errichten.


    Die Kommune würde mir dazu die PV-Anlage abkaufen.

    Grunddienstbarkeit ist eingetragen, d.h. ich habe eine gute Verhandlungsposition. Ich möchte der Kommune in ihren Plänen auch nicht entgegenstehen, muss aber natürlich auch meine (finanziellen) Interessen vertreten.


    Was ist beim Verkauf einer PV-Anlage zu beachten. Ich betreibe noch andere Anlagen, es ist also keine Betriebsauflösung im Ganzen.

    Welche "unangenehmen Überraschungen" können auf mich zukommen?

    Die Pacht wurde bereits für 20 Jahr im voraus bezahlt, ich setze die Pachtkosten (5% jahrlich) in der EÜR an.

    Wie sieht es bei der Umsatzsteuer aus?

    Ich würde mich über Tipps freuen.


    So nebenbei: Hat jemand Interesse an einer 30 Kwp-Anlage aus 2017 (durchschn. 3620.-€/jahr)?

    Servus
    Toni


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  • Und welche Auswirkungen hat das?


    Ich habe damals die Vorsteuer gezogen. Muss ich die evtl. zurückzahlen?

    Servus
    Toni


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  • GIG nur, wenn der Erwerber der PV die weiter betreibt. Aber das will er ja nach deinen Worten nicht. Also doch keine GiG und damit USt beim Verkauf. Kuck mal => https://www.haufe.de/steuern/f…anzen-vor_164_297036.html


    Zitat

    Die Annahme einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung setzt voraus, dass der Erwerber ein Unternehmer ist und das erworbene Unternehmen fortführt. Es genügt jedoch, wenn der Erwerber mit der Fortführung des Unternehmens erstmalig unternehmerisch tätig wird bzw. das Unternehmen nach dem Erwerb in veränderter Form fortführt. Eine begünstigte Geschäftsveräußerung liegt aber nicht vor, wenn der Erwerber das übernommene Geschäft sofort abwickeln will.


    Nö, du musst keine Vorsteuer zurück zahlen.

  • Danke schon mal für Infos.

    Kann auch sein dass die PV-Anlage noch 1-2 Jahre weiterläuft, die Mühlen der Kommunen (d.h. Abrisstermin) mahlen ja bekanntlich sehr langsam. Hätte also demzufolge wieder andere Auswirkungen für mich.


    Einkommensteuerlich wären vermutlich die Differenz Buchwert zu Verkaufswert als positive Einkünfte zu versteuern nehme ich an. Gibt es da noch "Sachen die man leicht übersieht"?

    Wie kann ich den im Voraus bezahlten Pachtpreis steuerlich (als Verlust bzw. Unkosten) ansetzen? Der Betrag steckt ja nicht im Buchwert der Anlage.


    Über weitere Tipps würde ich mich freuen.

    Servus
    Toni


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