Das hat mir mein VNB geschickt, nachdem ich den Ausbau meines EZs beantragt hatte, bzw. keine Gebühr dafür mehr zahlen wollte.
Was haltet ihr davon.
Viele Änderungen im EEG 2021, z.B. Änderung der EEG-Umlage,
muss noch von der EU-kommission genehmigt werden (beihilferechtlichen Genehmigung). Eine Freigabe der EU-Kommission ist bis jetzt noch nicht erfolgt.
Einen Zeitraum bis wann ein Ergebnis vorliegt ist nicht bekannt.
In der Umlagekategorientabelle der Übertragungsnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur ist die aktuellen EEG-Umlage nach § 61b Abs. 2 EEG 2021 mit folgendem Hinweis versehen: Diese Regelung tritt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission in Kraft.