Hallo,
die Formel für die Bewertung Direktverbrauch zu Herstellungskosten zur Errechnung des Eigenverbrauchs lautet ja: Betriebsausgaben / Gesamterzeugung x eigenverbrauchtem Strom.
Sind hier die kompletten Betriebsausgaben (wie in EÜR anzugeben) heranzuziehen? Also z. B. auch die Sonderabschreibung und übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (wie Entgelt für Messtellenbetrieb), Rechtsanwaltskosten usw.? Oder muss man da nicht alles angeben? In einem anderen Forum hat ein Teilnehmer geschrieben, die Sonderabschreibung wäre hier nicht anzusetzten. Jetzt bin ich unsicher. Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Danke.
LG Melanie