Anlage aus 2013 mit (Eigen-) Verbrauch durch Dachverpächter

  • Hallo,


    mir wurde eine Anlage aus 2013 angeboten. Diese ist kleiner 10 KWp und wird aktuell im Eigenverbrauch betrieben. Der Verkäufer hat diese geerbt und will sich steuerlich nicht damit beschäftigen. Deswegen soll diese günstig verkauft werden.


    Die Anlage hat keinen Erzeugungszähler. Die sauberste Lösung wäre wohl eine Umstellung auf Volleispeisung. Da fehlt aber ein Zählerplatz, das wäre baulich recht aufwändig.


    Kann man das auch so lassen wie es ist? Ich würde dem Verkäufer den Eigenverbrauch schenken. Da geht s nur um ein paar hundert KWh im Jahr. In der Realität müsste ich dann wohl eine Rechnung mit EEG-Umlage und Steuer stellen und so tun, als ob diese bezahlt werden würde. Also Umsatzsteuer abführen, EEG-Umlage abführen und Einnahme versteuern. Korrekt soweit?


    Wie wird die Strommenge bestimmt? Reicht die Differenz WR und Zähler, eine Schätzung, oder muss dann ein geeichter Erzeugungszähler durch den VNB rein?


    Grüße,


    Thomas

  • Bei Berichtigung Grundbuch nach Erbfall gleich Dienstbarkeit eintragen.

    Richtig, das Steuerrecht ist auch in diesem Fall zu beachten.

    Reicht die Differenz WR und Zähler

    Ja.

  • Danke für die Info.


    Dann werde ich das wohl wirklich so handhaben:

    Rechnung stellen und abheften. Daraus dann Umsatzsteuer und EEG abführen. Die Einnahme in der EÜR berücksichtigen und brav versteuern.


    Grüße,


    Thomas