PV-Steuer Direktverbrauch 2 - Einnahmen-Überschussrechnung

  • Hallo,


    ich habe nur mal eine Verständnisfrage zu der Einnahmen Überschussrechnung 2020 im Programm. Unsere Anlage ist am 18.11.2020 in Betrieb gegangen.

    Dort habe ich jetzt einen negativen Steuerlichen Verlust. Was bedeutet dies nun genau, muss ich den Betrag an das Finanzamt zurück erstatten?

    Ich stehe gerade dort leider ein wenig auf dem Schlauch. Wenn ich die Sonderabschreibung ändere, dann geht dieser Betrag immer mehr ins Minus.


    Ansonsten ist das Programm Super :thumbup: Wenn man sich langsam mit dem Programm auseinander gesetzt hat, ist es leicht zu verstehen.

    Ich habe unsere ersten beiden Umsatzsteuervoranmeldungen erledigt. Das Finanzamt hat mir daraufhin innerhalb von ein paar Tagen die gezahlte Umsatzsteuer zurück erstattet.

  • Der Wert aus der EÜR wird in deiner ESt-Erklärung in der "Anlage G" (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) eingetragen und vermindert dein "zu versteuerndes Einkommen", wirkt sich also steuermindernd aus.

    Ferner muss du der ESt-Erklärung die EÜR und die AVEÜR beifügen (siehe Elster)


    In den kommenden Jahren wird der Wert der EÜR sicher positiv sein und kann mit der Möglichkeit der "Sonderabschreibung" in den ersten 5 Jahren etwas "gesteuert werden" Nähere Infos dazu auch auf den Afa-Hilfeseiten von "Paulchen".

    14 kWp PV mit E3DC S10X Compact, Erdwärmepumpe OVUM NHWP, Wallbox Heidelberg 11kw

  • Der Wert aus der EÜR wird in deiner ESt-Erklärung in der "Anlage G" (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) eingetragen und vermindert dein "zu versteuerndes Einkommen", wirkt sich also steuermindernd aus.

    Ferner muss du der ESt-Erklärung die EÜR und die AVEÜR beifügen (siehe Elster)


    In den kommenden Jahren wird der Wert der EÜR sicher positiv sein und kann mit der Möglichkeit der "Sonderabschreibung" in den ersten 5 Jahren etwas "gesteuert werden" Nähere Infos dazu auch auf den Afa-Hilfeseiten von "Paulchen".

    Danke Bernd51 für die schnelle Antwort.

    Also kommt der negative Wert daher, dass ich vom Finanzamt die Umsatzsteuer der Anlage zurück erstattet bekommen habe?

    Jetzt könnte ich so zusagen schauen bei der Berechnung, wenn ich die Sonderabschreibung im ersten Jahr verringere das der Wert mehr zum positiven Bereich geht. Und wenn ich meine ESt-Erklärung wie gewohnt über WISO mache, dann kann ich doch schauen, wie sich Wert des zu versteuernden Einkommens auswirkt.


    Ich denke sobald ich die erste EÜR, Umsatzsteuererklärung, AVEÜR erfolgreich an das Finanzamt übermittelt habe und alle soweit gepasst hat, dann ist es sicher kein Hexenwerk mehr.

  • Rezept gegen "Schlauch-Stehen":

    Einfach mal in den Hilfstext zur EÜR schauen:



    mfg

    Paulchen

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









  • Dankeschön. :thumbup::)

  • Eine Frage habe ich dann noch, ich habe Fördermittel für unseren Speicher überwiesen bekommen jetzt im Januar. Muss ich diesen Betrag auch mit als Einnahmen im PV Steuer Programm verbuchen?

  • Es gibt zwei Möglichkeiten, die Förderung zu verbuchen:

    a) bei den steuerfreien Einnahmen oder

    b) als Abzug in der Abschreibungstabelle

    --> negativer Förderbetrag unter Zugang eintragen im Jahr der Förderungsauszahlung


    Ich empfehle Punkt b)


    mfg

    Paulchen

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









  • Okay, da schaue ich Morgen mal nach und würde es dann im Programm Steuerjahr 2021 dort mit eintragen.


    Dankeschön Paulchen.