EEG Vergütung bei neu errichtetem Carport im Außenbereich

  • Wahrscheinlich gibt es eine recht kurze Antwort.

    Wir bauen demnächst (deshalb keine Bilder!) einen größeren Carport im Außenbereich 90qm Fläche. Irgendwann hat an der Stelle auch mal ein Stall gestanden (steht aber seit Jahrzehnten nicht mehr). Die EEG Vergütung wird dann wie auf Nichtwohngebäuden berechnet, richtig? Selbst wenn es bspw. nur eine 10kWp Anlage werden sollte, oder? Ich frage deshalb, weil es ja im wesentlichen bei dieser Regelung um Ställe im Außenbereich ging.

    PV: 50,7kWp EEG Anlage

    (1. 20,7 kWp (Süd) 2. 30 kWp (Süd) beide mit Solaredge SE30K)

    EV: Smart ForFour EQ, Skoda Enyaq, VW ID3

    WB: 2xOpenWB

  • Nur, wenn Traktoren oder landwirtschaftliches drunter steht... Man sollte also zumindest eine Nebenwerwerbslandwirtschaft angemeldet haben. Sonst wird das nix mit der Anmeldung. Und als "Carport" würde ich das dann auch nicht in der Bauvoranfrage titulieren. Sondern eher als "Strohlager" oder "Unterstellhalle für lanwirtschaftliches Gerät". Es sollte dann natürlcih auch groß genug sein, sowas auch aufzunehmen...

  • Neee macht Euch doch nicht meine Sorgen ;)

    Baugenehmigung steht schon, auch als Carport!

    Bitte zurück zu meiner Frage! Danke ;)

    PV: 50,7kWp EEG Anlage

    (1. 20,7 kWp (Süd) 2. 30 kWp (Süd) beide mit Solaredge SE30K)

    EV: Smart ForFour EQ, Skoda Enyaq, VW ID3

    WB: 2xOpenWB