Wahrscheinlich gibt es eine recht kurze Antwort.
Wir bauen demnächst (deshalb keine Bilder!) einen größeren Carport im Außenbereich 90qm Fläche. Irgendwann hat an der Stelle auch mal ein Stall gestanden (steht aber seit Jahrzehnten nicht mehr). Die EEG Vergütung wird dann wie auf Nichtwohngebäuden berechnet, richtig? Selbst wenn es bspw. nur eine 10kWp Anlage werden sollte, oder? Ich frage deshalb, weil es ja im wesentlichen bei dieser Regelung um Ställe im Außenbereich ging.