Anlagen Zusammenfassung nach EEG - Sliding Window?

  • Hallo,

    nach langer Zeit des Mitlesens hier im Forum, was auch meine Anlagenplanung erheblich beeinflusst hat, kommt heute der Tag an dem ich mich angemeldet habe und meine erste Frage stellen möchte, bei der ich nach Studium von EEG, Foren und Google Suchen einfach nicht weiterkomme. Zunächst möchte ich meine PV Anlage allerdings kurz vorstellen und hier schon einmal meinen Dank für die guten Beiträge und Ratschläge ausdrücken:


    Inbetriebnahme Februar 2020

    Kostal Plenticore 7 mit BYD HVS 7.7 und 6,9 kWp QCells G5 DUO BLK


    Erweiterung im Juni 2020

    3 kWp auf vorhandenen Wecheslrichter, sodass die Anlage nun 9,9 kWp hat.


    Nun meine Frage zum Sliding Window hinsichtlich der Anlagenzusammenfassung. Das Anlage 1 und 2 zusammengefasst werden ist unstrittig.


    Jetzt habe ich allerdings eine 2. Erweiterung um nochmals 9,9 kWp (Solax X 3 mit ebenfalls Qcells G5 DUO Blk) fertiggestellt, die in Betrieb gehen kann. Vor dem 1. Januar war eine Inbetriebnahe kein Thema, da Gültigkeit EEG 2017.


    Im EEG 2021 verstehe ich die Optionen so:


    1. Möglichkeit: Inbetriebnahme der 2. Erweiterung im Januar 2021

    - Zusammenfassung mit 1 und 2 zu insgesamt 19,8 kWp

    - keine EEG Umlage, da EEG 2021

    - kein Erzeugungszähler, da nicht EEG-umlagepflichtig

    - 70% Abregelung bei allen Anlagen möglich

    - ABER Einspeisevergütung für die ersten 10 kWp würde im Nachhinein auf die Vergütung für Anlagen größer 10 kWp gesenkt?!

    - Einspeisevergütung von 2. Erweiterung von Jan21 für größer 10 kWp


    2. Möglichkeit: Inbetriebnahme der 2. Erweiterung im Februar 2021

    - Zusammenfassung von 2 und 3 zu 12,9 kWp? Oder kein Sliding window und 1. Erweiterung wird der Erstanlage zugeordnet?

    Wie gehabt:

    - keine EEG Umlage, da EEG 2021

    - kein Erzeugungszähler, da nicht EEG-umlagepflichtig

    - 70% Abregelung bei allen Anlagen möglich

    - ABER Einspeisevergütung für die 2,9 kWp aus Juni 2020 würde im Nachhinein auf die Vergütung für Anlagen größer 10 kWp gesenkt?!


    3. Möglichkeit: Inbetriebnahme der 2. Erweiterung im Februar 2021 mit nur 7 kWp und 4. Erweiterung im Juni 2021


    - Zusammenfassung von 2 und 3 zu 9,9 kWp im Feb 2021 und 3 und 4 im Juni 2021?

    - keine EEG Umlage, da EEG 2021

    - kein Erzeugungszähler, da nicht EEG-umlagepflichtig

    - 70% Abregelung bei allen Anlagen möglich

    - niedrigere Einspeisevergütungen von Feb21 bzw. Juni21, dafür aber jeweils für Anlagengröße kleiner 10 kWp.


    Oder ist das Sliding Window eine Fehlinterpretation? Hat jemand einen ähnlichen Fall schon mal gehabt?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich fürchte mein Netzbetreiber wird mir da keine große Hilfe sein.


    Viele Grüße Jan

  • Sliding Window ist schon richtig. Wenn du jetzt erweiterst, werden 2 und 3 zusammengefasst. Die niedrigere Vergütung bekommst du nur für die jüngsten 2.9 kWp, nicht die ältesten. Aber das macht doch kaum einen Unterschied. Wenn du mit den 2.9 kWp bis Juni wartest, verlierst du ja schon durch das warten mehr.

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • Ja, Sliding Window insofern, dass Kalendermonate zählen, und nicht Monate. (also mathematisch gesehen unstetig)


    Aber, deine schon garantierte Einspeisevergütung wird nie(!) gesenkt. Zudem wird die Vergütung immer anteilig berechnet, wenn man Vergütungsstufen passiert:

  • ABER Einspeisevergütung für die ersten 10 kWp würde im Nachhinein auf die Vergütung für Anlagen größer 10 kWp gesenkt?!

    Nein NIEMALS.

    Einfach baldmöglichst in Betrieb gehen, bestenfalls noch im Januar. Wie viele (unnötige) Schritte à 10 kWp machen deine Dächer noch möglich?

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Also ist die Inbetriebnahme im Januar die beste Lösung.

    Ich fasse zusammen:

    Anlage (Feb20) und 1. Erweiterung behalten ihre Vergütungen aus Feb20 und Jun20 für Anlagen kleiner 10 kWp (weil sie damals kleiner waren) und nur die neue Erweiterung wird mit der Vergütung von Januar 2021 für Anlagen größer 10 kWp vergütet. Durch IBN Jan 21 hat meine Anlage dann eine Größe von 19,8 kWp (was unter EEG 2021 unkritisch ist).


    pflanze Ünnötig waren die Schritte nicht, da unter dem EEG2017 mit Anlagen größer 10 kWp schon einige Nachteile verbunden waren. Zudem habe ich die Anlage komplett selbst gebaut und hätte es zeitlich nicht geschafft alles schon vor einem Jahr fertig zu bekommen. Die Rendite wird auch so stimmen! Viel mehr Platz hab ich nicht...vlt. kommt noch eine Erweiterung auf einem noch zu bauenden Carport hinzu ;)

  • (weil sie damals kleiner waren)

    Nein, selbst wenn du alles auf einen Schlag gebaut hättest hättest du die ersten "10 kWp innerhalb von 12 Kalendermonaten" zu den Konditionen der 0-10 kWp Vergütungsstufe vergütet bekommen.



    Der einzige Nachteil von > 10 kWp war die anteilige EEG-Umlage. Die in Kauf zu nehmen hat sich i.d.R. spätestens ab 12 kWp gelohnt, weil die Degression der Vergütung schlimmer ist/war, als die ~2,5 ct/kWh EEG-Umlage den auf EV.


    Bei Selbstbau stimmt die Rendite aber so oder so, und da braucht man das nicht so eng zu sehen. ;)