Hallo,
nach langer Zeit des Mitlesens hier im Forum, was auch meine Anlagenplanung erheblich beeinflusst hat, kommt heute der Tag an dem ich mich angemeldet habe und meine erste Frage stellen möchte, bei der ich nach Studium von EEG, Foren und Google Suchen einfach nicht weiterkomme. Zunächst möchte ich meine PV Anlage allerdings kurz vorstellen und hier schon einmal meinen Dank für die guten Beiträge und Ratschläge ausdrücken:
Inbetriebnahme Februar 2020
Kostal Plenticore 7 mit BYD HVS 7.7 und 6,9 kWp QCells G5 DUO BLK
Erweiterung im Juni 2020
3 kWp auf vorhandenen Wecheslrichter, sodass die Anlage nun 9,9 kWp hat.
Nun meine Frage zum Sliding Window hinsichtlich der Anlagenzusammenfassung. Das Anlage 1 und 2 zusammengefasst werden ist unstrittig.
Jetzt habe ich allerdings eine 2. Erweiterung um nochmals 9,9 kWp (Solax X 3 mit ebenfalls Qcells G5 DUO Blk) fertiggestellt, die in Betrieb gehen kann. Vor dem 1. Januar war eine Inbetriebnahe kein Thema, da Gültigkeit EEG 2017.
Im EEG 2021 verstehe ich die Optionen so:
1. Möglichkeit: Inbetriebnahme der 2. Erweiterung im Januar 2021
- Zusammenfassung mit 1 und 2 zu insgesamt 19,8 kWp
- keine EEG Umlage, da EEG 2021
- kein Erzeugungszähler, da nicht EEG-umlagepflichtig
- 70% Abregelung bei allen Anlagen möglich
- ABER Einspeisevergütung für die ersten 10 kWp würde im Nachhinein auf die Vergütung für Anlagen größer 10 kWp gesenkt?!
- Einspeisevergütung von 2. Erweiterung von Jan21 für größer 10 kWp
2. Möglichkeit: Inbetriebnahme der 2. Erweiterung im Februar 2021
- Zusammenfassung von 2 und 3 zu 12,9 kWp? Oder kein Sliding window und 1. Erweiterung wird der Erstanlage zugeordnet?
Wie gehabt:
- keine EEG Umlage, da EEG 2021
- kein Erzeugungszähler, da nicht EEG-umlagepflichtig
- 70% Abregelung bei allen Anlagen möglich
- ABER Einspeisevergütung für die 2,9 kWp aus Juni 2020 würde im Nachhinein auf die Vergütung für Anlagen größer 10 kWp gesenkt?!
3. Möglichkeit: Inbetriebnahme der 2. Erweiterung im Februar 2021 mit nur 7 kWp und 4. Erweiterung im Juni 2021
- Zusammenfassung von 2 und 3 zu 9,9 kWp im Feb 2021 und 3 und 4 im Juni 2021?
- keine EEG Umlage, da EEG 2021
- kein Erzeugungszähler, da nicht EEG-umlagepflichtig
- 70% Abregelung bei allen Anlagen möglich
- niedrigere Einspeisevergütungen von Feb21 bzw. Juni21, dafür aber jeweils für Anlagengröße kleiner 10 kWp.
Oder ist das Sliding Window eine Fehlinterpretation? Hat jemand einen ähnlichen Fall schon mal gehabt?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich fürchte mein Netzbetreiber wird mir da keine große Hilfe sein.
Viele Grüße Jan