Haftung für Dachlawinen bei gepachtetem Dach

  • Ich habe eine Anlage auf einem gepachteten Dach. Das Haus, auf dem sich die Anlage befindet, gehörte zuvor unserer Familie,

    Seit dem Bau des Hause 1975 sind bei entsprechender Wetterlage immer wieder Dachlawinen abgegangen. Da diese in den eigenen Garten gingen, kam man gar nicht auf die Idee, Schneefanggitter zu installieren. Auch nach der Installation der PV-Anlage auf dem Dach im Jahr 2010 (Dachpachtvertrag zwischen mir und meinem Schwiegervater, dem das Haus gehörte) hatte sich die Situation nicht grundlegend verändert. Es entstanden nicht unbedingt mehr Lawinen, aber vielleicht löst sich bei einem Abgang mehr Schnee auf einmal, der sich auf dem glischigen Glas stärker beschleunigt, sodass die Auswirkungen einer Lawine wahrscheinlich grösser werden.

    Das Haus wurde bei einer Teilungsversteigerung verkauft. Der Dachpachtvertrag musste vom neuen Besitzer übernommen werden. Der neue Besitzer vermietete das ganze Haus an eine Familie. Nach dem extremen Schneefall ging vor einigen Tagen eine Lawine in den Garten ab und zerstörte dort v.a. ein Kindertrampolin.

    Bezüglich 'Verantwortung' gibt es einmal die Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers, aber auch jene des Anlagenbetreibers. Im Pachtvertrag wurde die Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers nicht übertragen.

    Wer ist hier verantworlich? Der eine oder der andere oder beide zusammen und wenn ja, zu welchen Anteilen? Die Antwort auf diese Frage ist einmal wichtig, um zu wissen, wie die Kosten für die Anschaffung von Schneegittern zur Verbesserung der Situation zu verteilen sind. Unter welchen Umständen (Wetterlage, Eigenverantwortung, ....) in Bezug auf den Schaden aus 'Verantwortung' 'Haftung' wird, ist dann noch ein zweites Thema.