PV-Anlage als Vermieter

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir vor kurzem eine Wohnung gekauft, welche ich bald vermieten werde.


    Kennt sich jemand aus, ob ich sowas als Vermieter für diese Wohnung kaufen und installieren kann, so dass es die Mieter nutzen können? Das Teil würde ich selbstverständlich nicht "einfach so" aus Spaß anbringen, sondern eine Kleinigkeit dafür verlangen wollen.


    Kennt sich jemand aus? Kann man sowas abschreiben? Vermietet man diese Anlage dann? Packt man sowas sogar mit in den Mietvertrag?


    Denn Strom ist ja eigentlich Mietersache, deshalb bin ich mir da etwas unsicher.


    Ich würde gerne somit eine Win-Win-Win-Situation draus machen wollen. Ich als Vermieter bekomme ein klein bisschen was auf Dauer, der Mieter spart Strom und zahlt dafür weniger und für die Umwelt ist auch was getan mit der guten Süd-West-Lage, die sonst ungenutzt ist.


    Grüße Creator

  • Ich nehme mal an die Wohnung ist Teil eines Mehrfamilienhauses? Um da das Dach zu belegen muss natürlich die WEG zustimmen und es würde Sinn machen gleich alle Wohnungen im Gebäude am PV-Strom teilhaben zu lassen. Stichwort Mieterstrom. Wurde gerade in der EEG-Novelle aktualisiert und kann sich in einigen Konstellationen durchaus lohnen, aber ist immer noch viel Bürokratie.

    Oder meinst du eine kleine Balkonanlage? In dem Fall würde ich die einfach mit 10€ oder so auf die Miete addieren wie bei möblierter Vermietung oder einer Einbauküche.

  • Hallo Gerrit,


    besten Dank für deine Antwort und sorry für meine sehr späte Rückantwort.


    Richtig, es handelt sich nur um ein Balkonkraftwerk. Die WOhnung, um die es geht ist eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern.

  • Dann ist das ganze recht simpel, einfach aufbauen und in der Miete inkludieren. Ob man das dann als Vermieter abschreiben kann, keine Ahnung. Aber spricht ja im Grunde nichts dagegen, da es Bestandteil der vermieteten Wohnung ist.

    Am Balkon eventuell noch gucken ob da die WEG irgendwelche Regeln hat, teilweise sind die ja recht streng und man darf im Grunde nichts an seinen Balkon hängen.

  • Oder einfach den Mietern gestatten selbst was zu machen...80€/Jahr Stromkostenersparnis gegen 120€ zusätzliche Mietkosten (in diesem Beispiel) rechnet sich nicht!

    Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!

  • Ein BKW wird kaum darüber entscheiden, ob sich die Wohnung vemieten lässt oder nicht. Will ein Mieter sie haben, wird es ihm herzlich egal sein, ob dort ein BKW hängt oder nicht. Lage, Lage, Lage.


    10 €+ sollte sich an üblichen Ab- und Zuschlägen und der Grundmiete orientieren. BKWs finden sich bei uns im Mietspiegel zum Beispiel nicht.

    zum

    Krach macht Strom nicht, ungefährlich ist er dennoch nicht.

  • 80€/Jahr Stromkostenersparnis gegen 120€ zusätzliche Mietkosten (in diesem Beispiel) rechnet sich nicht!

    für den Vermieter schon


    Korrekt. Und die paar Euro in der Steuerklärung nehme ich eben gerne mit, falls möglich. Einem geschenkten Gaul...

    Wenn man in D schon nicht ordentlich gefördert wird, wenn man sowas machen will, dann gehts eben anders.