Hallöchen,
Irgendwie habe ich anscheine doch ein Verständnisproblem.
Folgender Sachverhalt. Ich habe meine Umsatzsteuererklärung für 2020 relativ frühzeitig erledigt. Die Umsatzsteuervoranmeldung für das IV Quartal 2019 wurde am 15.01.2020 gebucht.
Jetzt habe ich diese in der Umsatzsteuererklärung für 2020 rechnerisch berücksichtigt, da Sie ja aus der 10 Tagesfrist raus gefallen ist.
Das Finanzamt hat diese Buchung nun allerdings nicht berücksichtigt. Bei wem liegt denn da der Fehler?
Folgende Flüsse hat es in 2020 gegeben
1. 15.01.2020 Umsatzsteuervoranmleldung iV Quartal 2019
2. 19.03.2020 Umsatzsteuererklärung 2019
3. 06.04.2020 Umsatzsrteuervoranmeldung I Quartal 2020
4. 17.07.2020 Umsatzsteuervoranmeldung II Quartal 2020
5. 15.10.2020 Umsatzsteuervoranmeldung III Quartal 2020
6. 15.01.2021 Umsatzsteuervoranmeldung IV Quartal 2020
Die Beträge 1,3,4,5 in der Umsatzsteuerklärung angesetzt. Was ist dort falsch?
Würde mich über eine kleine Hilfestellung freuen.
LG