Steuerliche Zuordnung Umsatzsteuervorauszahlung

  • Hallöchen,


    Irgendwie habe ich anscheine doch ein Verständnisproblem.


    Folgender Sachverhalt. Ich habe meine Umsatzsteuererklärung für 2020 relativ frühzeitig erledigt. Die Umsatzsteuervoranmeldung für das IV Quartal 2019 wurde am 15.01.2020 gebucht.

    Jetzt habe ich diese in der Umsatzsteuererklärung für 2020 rechnerisch berücksichtigt, da Sie ja aus der 10 Tagesfrist raus gefallen ist.


    Das Finanzamt hat diese Buchung nun allerdings nicht berücksichtigt. Bei wem liegt denn da der Fehler?


    Folgende Flüsse hat es in 2020 gegeben


    1. 15.01.2020 Umsatzsteuervoranmleldung iV Quartal 2019

    2. 19.03.2020 Umsatzsteuererklärung 2019

    3. 06.04.2020 Umsatzsrteuervoranmeldung I Quartal 2020

    4. 17.07.2020 Umsatzsteuervoranmeldung II Quartal 2020

    5. 15.10.2020 Umsatzsteuervoranmeldung III Quartal 2020

    6. 15.01.2021 Umsatzsteuervoranmeldung IV Quartal 2020


    Die Beträge 1,3,4,5 in der Umsatzsteuerklärung angesetzt. Was ist dort falsch?


    Würde mich über eine kleine Hilfestellung freuen.


    LG

  • Bei der USt, UStVA, UStE gibt es keine 10-Tage-Regel. Ob die deklarierte USt der Umsätze oder die Vorsteuer vom FA abgebucht oder erstattet wurde ist für UStVA und UStE auch egal.


    Geldflüsse sind Thema in der EÜR. Wenn du im Thema USt bist, dann denkst mit dem falschen Gehirn.

  • Der Wert vom IV Quartal müsste doch in der Jahresumsatzsteuererklärung mit berücksichtigt werden, auch wenn der Betrag erst im neuen Jahr gezahlt wird. So ist es zumindest im Excel-Tool von Paulchen.

    14 kWp PV mit E3DC S10X Compact, Erdwärmepumpe OVUM NHWP, Wallbox Heidelberg 11kw

  • Der Wert vom IV Quartal müsste doch in der Jahresumsatzsteuererklärung mit berücksichtigt werden, auch wenn der Betrag erst im neuen Jahr gezahlt wird. So ist es zumindest im Excel-Tool von Paulchen.

    Genau das nutze ich auch. Von daher verstehe ich das nicht so ganz. Das FA hat den Betrag Umsatzvorsteuer IV Quartal 2019 nicht in 2020 berücksichtigt.

  • In der UStE werden alle Umsätze und alle Vorsteuern des gesamten Steuerjahres (Steuerjahr = Kalenderjahr, keine 10-Tage-Regel) angegeben. Wenn du alle Umsätze und Vorsteuern bereits korrekt in UStVA angegeben hast, dann stimmen die Summen der Umsätze und Vorsteuern aus den UStVA mit den Umsätzen und Vorsteuern der UStE überein. Bis auf Rundungsdifferenzen.


    Wie ein Tool von Paulchen das macht, ???

  • Hast du in der Meldung vom 19.03.2020 den Wert aus 1 auch angegeben?

    Du hättest jetzt Anfang 2021 in der Jahresmeldung die Werte aus 3,4,5 + 6 angeben müssen.

    Der Wert aus 1 gehört in die Jahresmeldung für 2019

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  • Danke erst einmal für die Infos

    Nein. Am 19.03 ist keine Meldung erfolgt, sondern wurde die Nachzahlung zur Umsatzsteuer 2019 gebucht. Also hätte wirklich das IV Quartal 2019 auch in die Umsatzsteuererklärung 2019 gehört?


    Dann läge der Fehler ja bei mir. Wäre dann halt so.