Moin,
gesetzt den Fall, man hätte z.B. die Aufwendungen für Telekommunikation in der monatlichen UStVA nicht aufgeführt. Da bleibt nur die Möglichkeit alle monatlichen UStVA zu korrigieren, auch wenn es nur geringe Beträge sind. Oder man verzichtet die geringe Erstattung, die dabei rauskommt.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, in diesem Beispiel die Aufwendungen für Telekommunikation gesammelt bzw. pauschal in der Jahres-Umsatzsteuererklärung anzugeben?
Der Kosten-Nutzen-Faktor bei erster Möglichkeit würde mich darauf verzichten lassen...
In diesen Steuerdingen bin ich echt unterirdisch...
Viele Grüße,
StDt