UStVA Anzahlungen/Schlussrechnung mit WallBox und Unterverteilung

  • Hallo,


    ich habe auch gerade einen Knoten im Hirn, wo ihr mir sicher helfen könnt:

    Ich habe Eine PV Anlage in August 2020 gebaut und sowohl im Angebot als auch auf der Schlussrechnung neben der PV Anlage (+ neuer Zählerschrank + Speicher) auch eine WallBox samt Installation und noch eine separate Unterverteilung (die nicht zum Gewerbe Photovoltaik gehören).


    Ich habe seit September regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht - in denen ich bisher aber nur meinen Eigenverbrauch deklariert habe.

    Zahlungen vom Netzbetreiber habe ich bisher noch nicht erhalten, da die Zähler erst am 28.12.2020 gesetzt wurden. Die Anlage lief natürlich direkt nach Netzanschluss.

    (Ich habe denen jetzt mal die Grundlagen aus dem SolarEdge Monitoring geschickt, so dass sie eine Abrechnung für 2020 erstellen können - mal sehen, was da rauskommt, aber anderes Thema).


    Ich habe in 2020 aber auch 2 Anzahlungsrechnungen erhalten (80% + 10% der Gesamtsumme), auf denen auch Umsatzsteuer ausgewiesen ist (jeweils Pauschalbeträge). In 2021 habe ich jetzt die Schlussrechnung erhalten - mit den jeweiligen Einzelpositionen.


    Ich habe 2020 von den Anzahlungen bisher keine Vorsteuer gezogen, da dort ja anteilig auch die WallBox samt Installation und die Unterverteilung enthalten sind.

    In der Schlussrechnung sind die Einzelpositionen samt Umsatzsteuer aufgeführt, aber in der Summe eben nur noch der Restbetrag (da die Anzahlungsrechnungen abgezogen wurden).


    Wie ist jetzt das richtige Vorgehen?

    Einfach in Januar 2021 die Umsatzsteuervoranmeldung machen und den Umsatzsteuerbetrag der Positionen, die zum Gewerbe gehören, als Vorsteuer angeben?


    Oder die Umsatzsteuervoranmeldung von August und September 2020 entsprechend korrigieren, und den dann gezahlten Anzahlungsbetrag geltend machen? Falls ja Vollständig, oder aliquot zum Gewerbeanteil der Gesamtsumme?

    Und dann nur noch den Rest in 2021 geltend machen?


    Ich hoffe ich habe ich verständlich ausgedrückt....


    Danke für Eure Tipps!

  • Vielleicht nochmal ergänzend - ich habe die Threads hier gelesen, bzgl. Vorsteuerabzug auf Speicher und Wallbox - und für mich rausgelesen, dass ich Vorsteuer auf PV und Speicher ziehen kann (da ein Zuordnungsobjekt) - auf die Wallbox und die zusätzliche Unterverteilung eher nicht (obwohl es hierzu wohl auch geteilte Meinungen gibt). Wallbox samt Installation und zusätzliche Unterverteilung machen gut 6% der Gesamtsumme aus.


    Bekommen habe ich:

    • Angebot mit Einzelpositionen
    • August 2020, Anzahlungsrechnung (75% der Gesamtsumme) -> Gezahlt im September 2020
    • September 2020, Anzahlungsrechnung (15% der Gesamtsumme) -> Gezahlt im September 2020
    • Januar 2021, Schlussrechnung
      • Einzelpositionen, mit jeweils ausgewiesenem Einzelpreis, Gesamtpreis, Umsatzsteuersatz
      • abzgl. Summe der Anzahlungsrechnung 1 und 2 (mit ausgewiesener Umsatzsteuer)
      • Offener Restbetrag (10% der Gesamtsumme) mit ausgewiesener Umsatzsteuer

    Vorsteuer habe ich in den bisherigen Umsatzsteuervoranmeldungen noch nicht geltend gemacht, da in den Zahlungen für die Anzahlungsrechnungen ja auch Wallbox und Unterverteilung enthalten waren.

    Ich würde jetzt in der UStVA für Januar 2021 alle Vorsteuern außer Wallbox und Unterverteilung angeben - auch wenn die Anzahlungen schon in 2020 gelaufen sind und im Januar 2021 nur noch der Restbetrag von 10% gezahlt wurde.


    Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das so richtig ist.


    Könnte das bitte jemand kommentieren?

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es nicht unnötig kompliziert machen, nachdem du nun schon alle VAs für letztes Jahr abgegeben hast. Hab damals auch erst mit der Abschlussrechnung die komplette Vorsteuer deklariert, trotz Anzahlung... allerdings lag bei mir auch nur ein Monat dazwischen und kein Jahreswechsel und schon gar kein Wechsel zw. 16 und 19% MWSt... :|

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015


    LuschenPraktikant L:3 (mit sagenhaften 0.021kWh/kWp am 10.1.2017)

  • Ok, super, danke. Dann deklariere ich einfach in der VA 01/2021 die Vorsteuer auf Basis der Schlussrechnung (ist übrigens auch 16%, da Leistungsdatum in 2020).