Hallo,
ich habe auch gerade einen Knoten im Hirn, wo ihr mir sicher helfen könnt:
Ich habe Eine PV Anlage in August 2020 gebaut und sowohl im Angebot als auch auf der Schlussrechnung neben der PV Anlage (+ neuer Zählerschrank + Speicher) auch eine WallBox samt Installation und noch eine separate Unterverteilung (die nicht zum Gewerbe Photovoltaik gehören).
Ich habe seit September regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht - in denen ich bisher aber nur meinen Eigenverbrauch deklariert habe.
Zahlungen vom Netzbetreiber habe ich bisher noch nicht erhalten, da die Zähler erst am 28.12.2020 gesetzt wurden. Die Anlage lief natürlich direkt nach Netzanschluss.
(Ich habe denen jetzt mal die Grundlagen aus dem SolarEdge Monitoring geschickt, so dass sie eine Abrechnung für 2020 erstellen können - mal sehen, was da rauskommt, aber anderes Thema).
Ich habe in 2020 aber auch 2 Anzahlungsrechnungen erhalten (80% + 10% der Gesamtsumme), auf denen auch Umsatzsteuer ausgewiesen ist (jeweils Pauschalbeträge). In 2021 habe ich jetzt die Schlussrechnung erhalten - mit den jeweiligen Einzelpositionen.
Ich habe 2020 von den Anzahlungen bisher keine Vorsteuer gezogen, da dort ja anteilig auch die WallBox samt Installation und die Unterverteilung enthalten sind.
In der Schlussrechnung sind die Einzelpositionen samt Umsatzsteuer aufgeführt, aber in der Summe eben nur noch der Restbetrag (da die Anzahlungsrechnungen abgezogen wurden).
Wie ist jetzt das richtige Vorgehen?
Einfach in Januar 2021 die Umsatzsteuervoranmeldung machen und den Umsatzsteuerbetrag der Positionen, die zum Gewerbe gehören, als Vorsteuer angeben?
Oder die Umsatzsteuervoranmeldung von August und September 2020 entsprechend korrigieren, und den dann gezahlten Anzahlungsbetrag geltend machen? Falls ja Vollständig, oder aliquot zum Gewerbeanteil der Gesamtsumme?
Und dann nur noch den Rest in 2021 geltend machen?
Ich hoffe ich habe ich verständlich ausgedrückt....
Danke für Eure Tipps!