Ich liebaügle mit der Idee, einen Funk-Rundsteuerempfänger (FRE) bei der Errichtung unserer PV-Anlage installieren zu lassen, um die vorgeschriebene Leistungsbegrenzung auf 70% zu umgehen. Wenn ich ehrlich bin, verstehe ich aber noch nicht ganz, auf was sich die 70% beziehen. Angemerkt sei noch, dass wir eine PV-Anlage bauen lassen möchten, mit einer Leistung von 10 kWp und ohne Speicher. Als Ertrag rechne ich mit 1.000 kWh/kWp. Und der Eigenverbrauch beträgt 20%. Die Kosten von ca. 500-700 Euro würde ich nicht scheuen. Mir geht es um das Verständnis.
Angenommen, ich baue den FRE nicht ein, dann wirken die eingestellten 70%. Im Jahr hätte ich ein Ertrag von 10.000 kWh. 2.000 kWh würde ich selber verbrauchen. 8.000 kWH würde ich einspeisen/verkaufen wollen. 8.000 kWh kann ich aber wegen der Begrenzung nicht einspeisen, da nur 7.000 kWh erlaubt wären. Sprich, 1.000 kWh würden quasi verpuffen. Und wenn ich alles einspeisen würde (nur theoretisch, also 10.000 kWh) dann würde ich auf 3.000 kWh verzichten.
Ist meine Interpretation, richtig?