Hallo zusammen,
nachdem ich schon viele nützliche und interessante Informationen aus diesem tollen Forum ziehen konnte, habe ich nun eine Frage die ich für meinen speziellen Fall nicht finden konnte.
Am Wochenende flatterte mir ein Schreiben von meinem Grundversorger (EWE) ins Haus.
Es war eine Vertragsbestätigung für einen Stromtarif Business den ich nie abgeschlossen habe.
"Ihre Anmeldung erfolgte aufgrund einer Meldung vom Netzbetreiber"
Nun soll ich monatlich Abschläge von über 20€ zahlen.
Nachdem ich überhaupt nicht wusste was die von mir wollen habe ich hier recherchiert und bereits in Erfahrung bringen können, dass die Versorger eine Grundgebühr für den Zähler verlangen, weil der WR Nachts einen im Standby Betrieb Energie aus dem Netz ziehen soll.
Im März vergangenen Jahres wurde auch tatsächlich ein neuer Zähler verbaut.
Das habe ich nicht für unüblich gehalten, da ich für unseren "Hausstrom" bereits den dritten Zähler seit 2011 bekommen habe.
Wie sich nun herausstellt, haben die Kollegen mir offensichtlich einen Zweirichtungszähler eingebaut und messen nun den Strom der in meine Anlage rein geht.
Dagegen habe ich ja auch nichts und der Versorger soll auch gerne seinen entnommene Energie vergütet bekommen... aber die verlangten 180€ Grundgebühr stehen aus meiner Sicht in keinem Verhältnis.
Nun zu meiner Frage...
Muss ich überhaupt einen Zähler für die PV Anlage haben?
Habe eine 10,8Kwp Anlage aus 2011 mit Volleinspeisung.
In den Rahmenbedingungen der EWE Netz habe ich folgendes gefunden...
"Für Ihre Erzeugungsanlage ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie beispielsweise EEG und KWK-G ein Erzeugungszähler notwendig, wenn:
...
- Ihre Photovoltaik-Anlage zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2011 in Betrieb genommen wurde und Sie eine Vergütung für Ihre Eigenversorgung erhalten.
- Ihre Erzeugungsanlage EEG-umlagepflichtig ist
..."
Das sind die zwei Punkte die meiner Anlage am nächsten kommen.
Der erste Punkte trifft jedoch nicht zu, weil ich meine Anlage auf Volleinspeisung läuft.
Und der zweite Punkt trifft meiner Ansicht nach auch nicht mehr zu, weil gemäß der neuen EEG Novelle vom 01.01.2021 meine 10,8Kwp Anlage nicht mehr EEG Umlagepflichtig ist.
Kann ich somit verlangen, dass der installierte Zweirichtungszähler entfernt wird und somit auch die Zahlungsforderung eingestellt wird?
Was sagen die erfahrenen PV Spezis unter euch zu meinem Fall?
Lohnt es sich, mich gegen das EVZ aufzubäumen?
Ich bin gespannt auf eure Antworten...