Umsatzsteuer-VA 2020: nachträgliche Korrektur der Zins-Ausgaben

  • Liebe PV-Gemeinde,

    ich bin bei der Durchsicht der UstVA auf einen Fehler von mir gestoßen, ich habe die Zinsen für das Anlagendarlehen zu niedrig angegeben; korekt sind 275€, von mir angegeben wurden in Summe 175€. Ich habe eine weiteres Darlehen in ähnlicher Höhe, und habe die Zinszahlungen verwechselt.

    Wie würdet Ihr zur Korrektur vorgehen? Eine für jeden Monat korrigierte UstVA abgeben? Oder in der Gesamterklärung 2020 einen Hinweis darauf geben? Oder beim FA nachfragen?

  • Zinszahlungen sind in der Regel ohne Umsatzsteuer, da gibt es nur wenige Ausnahmefälle. Wenn sie doch anfallen würde, müsste auf den Kontoauszügen neben dem Zinsbetrag auch noch der jeweilige Umsatzsteuerbetrag stehen.


    Die Zinszahlungen sind reine Betriebsausgaben und kommen in die EÜR in das entsprechende Konto.


    mfg

    Paulchen

    Der Versand der PV-Steuer-Programme wurde am 31.03.2023 eingestellt.









  • Oder beim FA nachfragen?

    Wie Paulchen schon schrieb dürfte es für die USt meist nicht relevant sein.


    Wenn du sonst keine weiteren EK aus selbständiger Tätigkeit hast und die PV einen Gewinn kleiner 410€ bringt, dann ist es auch egal ob du 100€ weniger Gewinn hättest, denn dann brauchst du nichts zu versteuern.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • bei der Durchsicht der UstVA auf einen Fehler von mir gestoßen, ich habe die Zinsen für das Anlagendarlehen zu niedrig angegeben; korekt sind 275€, von mir angegeben wurden in Summe 175€.

    Du hattest 275 € USt auf Zinsen? Das heisst ja, du hast 1718,75 € Zinsen (netto) gezahlt. Große PV-Anlage oder zu teuer gekauft?

  • Und die trägst du als Vorsteuer in der UStVA ein? Das sollte eigentlich auffallen, daß die Worte Zinsen, Umsatzsteuer und Vorsteuer verschieden sind. Kurz gesagt, es ist falsch Zinsen in der UStVA anzugeben.

  • Kurz gesagt, es ist falsch Zinsen in der UStVA anzugeben.

    Es ist meist falsch, aber es gibt wenige Sonderfälle bei denen USt fällig wird bei Zinsen. Das muss dann aber aus den Unterlagen/Abrechnungen des Kreditgebers ersichtlich sein. ;)

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

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