Ich hatte mit einer Firma telefoniert um die Kosten einer Wartung zu klären. Bei dem Gespräch hatte ich den Stromzähler angesprochen ob dieser neu geeicht werden müsse, da die Eichung abgelaufen ist. Dieser fragte ob der Zähler falsch zählt oder der Netzbetreiber(Abnehmer) sich gemeldet hätte. Dies hatte ich verneint. Daraufhin sagte man mir das ich nichts machen müsste. Nun habe ich etwas im Internet gelesen und komme auf ganz andere Ergebnisse.
Der Stromzähler ist vor 2015 eingebaut worden. Ich hatte damals einen gebrauchten Stromzähler einbauen lassen. Daher ist die Eichung schnellervorbei als es normal der Fall wäre. Nun ist die Frage ob ich bei einer Wartung einfach einen neuen Zähler einbaun lasse. Zwei Frage wäre: Bei einem Welchsel: Kan ich dem Netzbetreiber einfach den Zählerstand des alten und dann des neuen Zählers mitteilen oder muss ich den extra anschreiben? Dritte Frage: Habe gelesen das Zähler ab 2015 gemeldet werden müssen. mach ich das oder der Elektriker?
Wollte mich gerne schlau machen befor ich bei der Firma erneut nachhake. Eigentlich geht man ja davon aus das man sich auf Fachfirmen verlassen kann. Danke für jede Rückmeldung.