70% Leistungsbegrenzung oder Funkrundsteuerempfänger?

  • Grüße Euch,

    wenn man einen Funkrundsteuerempfänger einbauen lässt, entfällt die Leistungsbegrenzung auf 70%, da die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden kann. Wahrschieinlich ist das eine reine Kostenbetrachtung. Insofern würde mich interessieren, wie hoch der Aufwand bzw. mit welchen Kosten in etwa zu rechnen ist? Kann doch nicht so viel sein, den Funkrundsteuerempfänger auf die Hutschiene zu drücken und die Drähte anzuschließen.

  • Die konkreten Kosten für den RSE /FRE musst du beim VNB erfragen, der legt fest was du verbauen musst damit er das auch steuern kann. Dann muss das Ding noch korrekt an den WR angeschlossen werden und bei manchen VNB kommt noch eine Jahresgebühr für die Kommunikation und Verwaltung dazu. Bei manchen (älteren) WR gab es die Ansteuerung auch mal als aufpreispflichtige Option, falls nicht vorhanden kommen diese Kosten auch noch dazu.

  • Teilweise veröffentlichen die VNB die Kosten für den RSE auf ihrer Homepage, schau da mal nach. Installationskosten musst du natürlich mit dem Installateur besprechen. Und dieser Summe dann die Verluste durch 70 %-Begrenzung gegenüberstellen, sofern du das wählen kannst. Oberhalb 25 kWp erübrigt sich die Frage ja ohnehin, RSE ist dann ja gemäß EEG 2021 notwendig.

    88 x JA Solar JAM60S10-340/MR mit 45 Solaredge P730 an Solaredge SE27.6K

    2 Wallboxen DaheimLaden V2 (auf 11 kW gedrosselt)

    Nissan Leaf

  • So steht das zum Beispiel im Bestellformular bei der N-Ergie...

    355,00€ + Märchensteuer und was nach 10 Jahren kommt muss ich noch herausfinden


    ---Edit---


    Achja... das ist natürlich ohne Installation, etc.

  • Oberhalb 25 kWp erübrigt sich die Frage ja ohnehin, RSE ist dann ja gemäß EEG 2021 notwendig.


    Beziehen sich die >25kWp auf den neuen Zubau oder die gesamte PV Leistung incl. Eventuell vorhandener PV Anlagen am Hausanschluss?

  • Manche VNB´s nehmen wohl auch noch ein Jahresgebühr, also bitte gut informieren. Weiter ist die Frage, wann iMsys kommt, womit der RSE obsolet wird und auch ob und wie viel und wie oft die Anlage überhaupt über 70% erzeugen kann.

  • PV-Mops Es zählt die installierte (kWp) Leistung gemäß der Anlagenzusammenfassung aus § 9 Abs. 3 EEG:


    Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn

    1. sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
    2. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

    Entsteht eine Pflicht nach Absatz 1, 1a oder 2 für einen Anlagenbetreiber erst durch den Zubau von Anlagen eines anderen Anlagenbetreibers, kann er von diesem den Ersatz der daraus entstehenden Kosten verlangen.