Liebhaberei und Optimierungen

  • Gute Abend zusammen,

    wie man merkt beschäftige ich mich gerade mit dem Steuerthema 8o. Dabei bin ich nun über das Thema Liebhaberei gestolpert. Wenn ich es richtig verstanden habe.

    Alle Einnahmen und Ausgaben sind auf 20 Jahre hochzurechnen.

    Einnahmen + Direktverbrauch - Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage - Darlehenszinsen - sonstige Ausgaben = Totalgewinn/Verlust


    Das würde ich mal gern an meiner Anlage durchrechnen:

    Prognose 8.500 kwh

    Ertrag: 5.100 kwh

    Einspeisvergütung: 9ct

    EV: 3.400 kwh


    Heißt Einnahmen 466€ (netto) + 235€ = 701€


    Heißt meine Kosten dürfen über 20 Jahre darüber nicht liegen, damit eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.


    Ausgaben:

    588€ Anlage

    100€ Zinsen

    = 688€ p.a.


    Damit hätte ich für die sonstigen Kosten 701€ - 688€ = 13 €übrig.

    Damit könnte ich sowas wie Fortbildung, Internet, Versicherung, Software etc. abschreiben, aber es darf durchschnittlich nicht über 13€ p.a. liegen, weil sonst wäre die

    Gewinnabsicht nicht vorhanden. Quasi nicht arg viel Spielraum.


    Nun meine Fragen:

    1. Wie oft wird das Thema Liebhaberei beim Finanzamt überprüft? Nur bei der ersten Steuererklärung oder kann das mehrmals geprüft werden. Könnte es auch theoretisch passieren, dass man nach 15 Jahre keine Gewinnerzielungsabsicht mehr hat weil sie Kosten höher sind z.B. Versicherung wird erhöht?

    2. Bei den "geringen" Einnahmen von 701€ kommt man ja so gut wie nie über die 400€ Grenze. Da wäre meine Überlegung die ersten Jahre "hohe" Verluste zu generieren z.B. mit degressive Abschreibung und/oder Sonderabschreibung. Bevor man 20 Jahre lang unter der 401€ Grenze bleibt. Ein Jahr hoher Verlust (vielleicht sogar IAB) hätte dann Vorteile!


    Irgendwas falsch oder was übersehen?

  • Wie oft wird das Thema Liebhaberei beim Finanzamt überprüft?

    Wenn du regelmäßig Verluste in deiner EÜR schreibst wird das FA aufmerksam und fordert dann ggf. eine Prognose für die nächsten 20 Jahre an. Darin musste du darstellen das Gewinne erreichbar sind.

    Es liegt aber auch am FA. Es gibt hier ein Mitglied das seit Jahren geringe Verluste schreibt (50€ ?). Sein FA hat sich bisher nicht bei ihm gemeldet.



    über die 400€ Grenze

    Die Grenze ist 410€.


    Deine anderen Überlegungen sind sinnvoll. Es ist vmtl. von Vorteil die 20% Sonderabschreibung gleich im 1. Jahr auf einmal zunehmen und dann mit dem größerem Verlust Steuerevorteile einzufahren. Versprich dir aber keiner riesen Summen davon.

    Das muss jeder an seiner Situation durchrechnen. :)

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • didimausi danke für deine Einschätzung. Ist meine Rechnung aber soweit korrekt, habe ich das soweit richtig verstanden?


    Ja stimmt 410 ist die Grenze ;).


    Nee riesen Summen werden es nicht auf 20 Jahre geschätzt ca. 800-1200€


    Wenn du regelmäßig Verluste in deiner EÜR schreibst wird das FA aufmerksam und fordert dann ggf. eine Prognose für die nächsten 20 Jahre an. Darin musste du darstellen das Gewinne erreichbar sind.

    Das ist mir nicht so ganz klar. Kann mir darunter mehrere Sachen vorstellen


    Mal ein Beispiel INB 2020 die nächsten 5 Jahre Verlust. 2025 meldet sich das FA:

    Option 1 man muss eine Prognose abgeben 2020-2040

    Option 2 man muss eine Prognose abgeben 2025-2040

    Option 3 man muss eine Prognose abgeben 2025-2045



    Es liegt aber auch am FA.

    Ja das stimmt aber erstmal die Fallstricke verstehen bevor man einfach auf gut Glück auf das FA hofft :P

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich über die komplette Betriebszeit deiner Anlage... also 2020-2040. Die Steuererstattungen der ersten Jahre zahlst du im Falle der Liebhaberei dann wieder zurück, weshalb die Steuerbescheide normalerweise erstmal unter Vorbehalt erteilt werden.

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015


    LuschenPraktikant L:3 (mit sagenhaften 0.021kWh/kWp am 10.1.2017)

  • Sind Vorbehalte nicht „nur“ 2 Jahre?


    Prinzipiell könnte sich die Prognose ja auch ändern z.B. wenn die Kosten plötzlich mehr werden Versicherung usw.

    Das heißt Prognose 2020 war positiv und 2025 wird’s negativ, dann könnte es sein, dass man zurück zahlen muss bzw. man müsste glaubhaft machen Kosten, dass man die Kosten senkt.


    Danke hilft mir schon mal weiter ein wenig vorsichtiger zu sein, weil ich wollte sowas wie Internet, Software usw. absetzen, aber bei 13 Euro p.a. ist da net soviel Spielraum und das Risiko ist doch höher als gedacht :(

  • Deine Anlage hat € 11760 netto gekostet?

    Wieviel kWp?

    Prognose 8500 kWh aber nur 5100 kWh Ertrag ist eine sehr grobe Abweichung.

    Entweder wurden Schatten unterschätzt oder es stimmt etwas mit der Anlage nicht.

    Oder die Prognose war falsch.

    Oder aber stimmen die Begriffe nicht?


    Mit Deinen Zahlen stimmt auch weiteres nicht.

    Wenn es 5100 kWh Ertrag gab, kommt man mit Direktverbrauch bei 9 ct/kWh nie auf € 701,-.



    Daher ein kleines allgemeines Beispiel nur aus der Einkommensteuerlichen Sicht:

    Anlage Herstellungskosten € 13000,- netto

    Eine Anlage erzeugt lt. Zähler/WR 10.000 kWh.

    Einspeisevergütung 9,00 ct/kWh.

    Wieviel von den 10 MWh eingespeist wurden und wieviel direktverbraucht wurden, ist völig egal.

    Beides wird mit 9 ct/kWh berücksichtigt.

    Ergibt also € 900,- per anno.

    Davon werden alle Ausgaben abgezogen, also inkl. Abschreibgung (€ 650/a).

    Dan rechnen wir nur Jährlich für Wartung/Versicherung etc. € 80,-/a

    Ohne weitere Kosten bleiben € 270,- per anno übrig.

    Finanziert man eine Anlage, sind die Zinsen ebenfall eine Ausgabe.

    Aber der Zinsbetrag bleibt nicht gleich, sondern sinkt von Monat zu Monat, da man i.d.R. nur die Restschuld verzinst wird.

    D.h. ist der Kredit zur Hälfte getilgt, sind die Zinsen auch nur noch halb so hoch.

    Inselnetz mit 3x Victron MultiPlus5000, 49kWh-Akku, Insel-BHKW 16kVA, PV 9,3kWp
    1,1kWp über MPP-Laderegler SIC40
    540Wp über MPT600-24
    2,7kWp über SB3000, 2,9kWp über SB3300, 2,0kWp über SB1700 jeweils AC-gekoppelt an einem Victron

  • Andre78 nochmal lesen.

    Ertrag: 5100 + Eigenverbrauch 3400 = 8500

    Es wurde gleich von Einspeisertrag und Direktverbrauch unterschieden.

    Es kam etwas anderes als bei der Volleinspeisunb 8500 * 9ct = 765 darum habe ich die Aufteilung gemacht. Die Selbstkosten sind niedriger als 9ct


    Zinsen wurden der Gwsamtzinsbetrag laut Tilgungsplan geteilt durch 20 Jahre gemacht. Darum sinken die Zinsen für die Prognose nicht

  • Ertrag: 5100 + Eigenverbrauch 3400 = 8500

    Der Begriff Ertrag beschreibt das, was aus der PV-Anlage rauskommt.

    Der Begriff, den Du suchst, heißt Einspeisung.


    Bitte immer korrekte Begriff verwenden, sonst redet man aneinenader vorbei.


    Der Ertrag in Deinem Beispeil sind also 8500kWh/a. Bei 9 ct./kWh sind das aber € 765,-/a

    Wie kommst Du auf € 701,-/a?


    Bitte beachten, für die Einkommensteuerliche Bemessung des Direktverbrauchs kommt die Teilwertvermutung zum Zuge.

    Die am wenigsten widerlegbare Teilwertvermutung bei PV sind die Opportunitätskosten, also die Einspeisevergütung.

    Ich vermute schon, wie welche Teilwertvermutung Du angesetzt hast, aber auch dann stimmen die Zahlen nicht.

    Inselnetz mit 3x Victron MultiPlus5000, 49kWh-Akku, Insel-BHKW 16kVA, PV 9,3kWp
    1,1kWp über MPP-Laderegler SIC40
    540Wp über MPT600-24
    2,7kWp über SB3000, 2,9kWp über SB3300, 2,0kWp über SB1700 jeweils AC-gekoppelt an einem Victron

  • Wie bereits oben geschrieben sind die Selbstkosten für den Eigenverbrauch\Direktverbrauch niedriger als 9ct.

    Kann nachher am Rechner ein Screenshot vom Steuerprogramm machen, das habe ich nicht selber ausgerechnet.

    Und sämtliche Beispiele vom Finanzamt waren auch darauf ausgelegt. Ich habe nur keines gefunden, wo die Herstellungskosten niedriger als die Einspeisvergütung ist\war. Klar bei einer Prognose könnte für die Gewinnerzielungsabsichten dann eine Volleinspeisung gewählt werden oder noch besser für den Direktverbrauch die 20ct Pauschale damit wäre auf jeden Fall genügend Spielraum ;).

  • Wie bereits oben geschrieben sind die Selbstkosten für den Eigenverbrauch\Direktverbrauch niedriger als 9ct.

    Die Selbstkosten/Herstellungskosten sind bei PV eine leicht widerlegbare Teilwertvermutung.

    Eine Sachentnahme (also zu privaten Zwecken) hat bei Unternehmen so zu erfolgen, daß das Betriebsergebnis nicht beeinflußt wird.

    Dadurch, daß Du einen geringeren Wert als die Einspeisevergütung verwendest, beeinflußt Du das Betriebsergebnis negativ.

    Bei vielen FA fällt das unten durch. Aber andere schauen da doch genauer hin und korrigieren Deine Steuererklärung dann einfach mit dem anderem Extrem: die Strombezugskosten bzw. 20ct/kWh.

    Das gibt dann einige Diskussionen mit dem FA bis man wieder bei den Opportunitätskosten ist.



    Aber spinnen wir das mal weiter:

    Du setzt also € 235 / 3400 kWh = 6,9118 ct./kWh als Selbstkosten an?

    Die Anlage hat € 11760,- gekostet, damit das € 588,-/a Abschreibung ergibt.

    € 588,- / 8500,- sind dann 6,9176 ct./kWh.

    Du hast also rein die Abschreibung berücksichtigt.

    Du mußt aber auch alle anderen Kosten pro Jahr einbeziehen. (inkl. Zinsen)

    Der Wert ist Jährlich zu ermitteln, da sich Betriebskosten durchaus von Jahr zu Jahr unterscheiden.

    Für's FA ein gefundenn Fressen.

    Wenn außer Zinsen keine Kosten anfallen, sind wir schon bei 8,1 ct./kWh.

    Hat man weitere Ausgaben, die man bei der PV ansetzt, steigt der Preis immer weiter.

    Inselnetz mit 3x Victron MultiPlus5000, 49kWh-Akku, Insel-BHKW 16kVA, PV 9,3kWp
    1,1kWp über MPP-Laderegler SIC40
    540Wp über MPT600-24
    2,7kWp über SB3000, 2,9kWp über SB3300, 2,0kWp über SB1700 jeweils AC-gekoppelt an einem Victron