Gute Abend zusammen,
wie man merkt beschäftige ich mich gerade mit dem Steuerthema . Dabei bin ich nun über das Thema Liebhaberei gestolpert. Wenn ich es richtig verstanden habe.
Alle Einnahmen und Ausgaben sind auf 20 Jahre hochzurechnen.
Einnahmen + Direktverbrauch - Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage - Darlehenszinsen - sonstige Ausgaben = Totalgewinn/Verlust
Das würde ich mal gern an meiner Anlage durchrechnen:
Prognose 8.500 kwh
Ertrag: 5.100 kwh
Einspeisvergütung: 9ct
EV: 3.400 kwh
Heißt Einnahmen 466€ (netto) + 235€ = 701€
Heißt meine Kosten dürfen über 20 Jahre darüber nicht liegen, damit eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Ausgaben:
588€ Anlage
100€ Zinsen
= 688€ p.a.
Damit hätte ich für die sonstigen Kosten 701€ - 688€ = 13 €übrig.
Damit könnte ich sowas wie Fortbildung, Internet, Versicherung, Software etc. abschreiben, aber es darf durchschnittlich nicht über 13€ p.a. liegen, weil sonst wäre die
Gewinnabsicht nicht vorhanden. Quasi nicht arg viel Spielraum.
Nun meine Fragen:
1. Wie oft wird das Thema Liebhaberei beim Finanzamt überprüft? Nur bei der ersten Steuererklärung oder kann das mehrmals geprüft werden. Könnte es auch theoretisch passieren, dass man nach 15 Jahre keine Gewinnerzielungsabsicht mehr hat weil sie Kosten höher sind z.B. Versicherung wird erhöht?
2. Bei den "geringen" Einnahmen von 701€ kommt man ja so gut wie nie über die 400€ Grenze. Da wäre meine Überlegung die ersten Jahre "hohe" Verluste zu generieren z.B. mit degressive Abschreibung und/oder Sonderabschreibung. Bevor man 20 Jahre lang unter der 401€ Grenze bleibt. Ein Jahr hoher Verlust (vielleicht sogar IAB) hätte dann Vorteile!
Irgendwas falsch oder was übersehen?