GbR oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    Ich hoffe, ihr helft mir weiter.


    Bei mir wird demnächst eine Pv Anlage installiert, jetzt stellt sich mir die Frage, betreibe ich die alleine oder als GbR mit meiner Frau.


    Könnt ihr mir da mal den Unterschied, bzw Vor-

    und Nachteile erklären?


    Dankeschön

  • Hallo,


    das ist ganz einfach:


    Fall a)

    keine GbR. Anlagenbetreiber bist Du, dann bist Du persönlich haftbar da Du ja auch ein Gewerbetreibender bist, die Einnahmen werden zu deinen vorhandenen Einnahmen dazu addiert, falls Du dich dann von deiner Frau trennst gehört die Anlagen eben Dir. Deine Frau geht leer aus und bekommt auch keine Einspeisevergütung.


    Fall b)

    GbR= Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Anlagenbetreiber sind die Personen welche durch Gesellschaftervertrag bestimmt sind, die Einkünfte werden zu den Prozentsätzen verteilt wie die Personen beteiligt sind. In deinem Fall bekommt die Frau 50 % der Einnahmen und die anderen 50 % Du. Steuerlich ändert sich auch nichts da jeder seinen Anteil zu versteuern hat. Ihr seid ja verheiratet.


    Was bringt nun die GbR für den Fall, das die beteiligten Person je zu Hälfte die Einnahmen bekommen gegenüber den Fall, dass Du alleine der Analgenbetreiber ist: nichts -> aber nur wenn ihr euch ein leben lang nicht scheiden lässt.:)


    Falls es dann einen Rosenkrieg gibt gehört dem die Anlage, welcher der Anlagenbetreiber ist. Denn der ist ja auch zugleich ein Gewerbetreibender aus Sicht des Finanzamtes. Alles was mit der Anlage zu tun hat (aus sicht der Steuer) regelt das FA diekt mit Anlagenbetreiber.


    Ansonsten gitl auch der Grundsatz des Zugewinnes in der Ehe. Die Anlage wird zumindest dann halbiert jeder bekommt die Hälfte.


    Fazit: Es ist egal ob der Anlagenbetreiber Du, deine Frau oder eine GbR ist. Alle haften persönlich auch immer gegenüber dem anderen.


    Ich würde vorschlagen, dass Du der Anlagenbetreiber bist. Deine Frau wird sich mit dem Kram eh nicht abgeben. Dass heisst aber jetzt nicht, dass alle Frauen so sind. Ich kenne solche Konstellationen aber auch anders. Wer den Kram beherrscht soll auch die Sache in der Familie betreuen.

  • okay.

    Ich weiß, ich frage hier gerade nach Basics, aber ich bin mir einfach bissel unsicher, sorry.


    Die ersten 5 Jahre zahle ichbdochbam besten Umsatzsteuer und danach, dann die Kleinunternehmer Regelung, oder?

  • Das würde ich nicht machen.


    Ich würde immer in der sogenannten Regelbesteuerung bleiben. Damit bist Du immer umsatzsteuerberechtigt. Somit bekommst Du die Mehrwertsteuer aus anderen Rechnung immer vom FA erstattet. Und man weiss ja nie was die Zukunft mit sich bringt.


    Der Aufwand in der Steuererklärung ist nur minimal aufwendig. Und da die Einnahmen der PV wahrscheinlich gering sind (< 150 € im Monat) wird die Gewinnermittlung EÜR und die Umsatzsteuererklärung eh nur einmal im Jahr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung durchgeführt.

  • Bzgl. GbR: Wie schon geschrieben wurde, am einfachsten ist es, alles auf eine Person laufen zu lassen. Dann aber von Anfang an (Angebote, Rechnungen, VNB, Marktstammdatenregister, etc.). Ausnahmen könnte es z.B. bei Selbstständigen geben.


    Bzgl. Regelbesteuerung/KUR: Im Standardfall dürfte der Wechsel in die KUR zum Jahresende nach Ablauf des 5jährigen Berichtungszeitraums die finanziell beste Lösung sein. Bei Bedarf einfach mal durchrechnen

    63 x Heckert NeMo 300-60M an Fronius SYMO 17.5-3-M seit 04/2018 - Ausrichtung SSW, DN 28°

  • Elster Folmular

    Ich denke das läuft aus?

    Es gibt nur noch Elster-online.


    Hier geht es zum Formular:

    https://www.elster.de/eportal/…ngen/alleformulare/fseeun

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Das würde ich nicht machen.


    Ich würde immer in der sogenannten Regelbesteuerung bleiben. Damit bist Du immer umsatzsteuerberechtigt. Somit bekommst Du die Mehrwertsteuer aus anderen Rechnung immer vom FA erstattet. Und man weiss ja nie was die Zukunft mit sich bringt.


    Der Aufwand in der Steuererklärung ist nur minimal aufwendig. Und da die Einnahmen der PV wahrscheinlich gering sind (< 150 € im Monat) wird die Gewinnermittlung EÜR und die Umsatzsteuererklärung eh nur einmal im Jahr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung durchgeführt.