Ich habe letztes Jahr im Juni knapp unter 10kWp selbst auf mein Dach installiert. Dafür habe ich eine Palette Module bestellt, von denen ich jetzt die letzten beiden Module (2x340Wp) installieren will, da das EEG jetzt geändert wurde.
Angeschlossen werden die beiden Module an den vorhandenen Wechselrichter (ein String wird erweitert). Die Anschlussleistung und physische Anschluss des WR an das NS-Stromnetz bleiben dabei unverändert. Für die Meldung beim VNB stellen sich mir da noch ein paar Fragen (oder besser sein lassen?).
Stellt dies eine Änderung gem. TAB dar, die gemeldet werden muss oder reichen die Anmeldezettel für die PV-Anlage (mein VNB verlangt unter anderem diesen Zettel: Anmeldung Netzanschluss, ist dieser in diesem Fall nötig?). Ich plane auch sofern der Zettel gefordert ist, selbst zu unterschreiben (bin Elektrofachkraft, aber nicht eingetragen), die Änderungen beziehen sich ja nur auf den Gleichstromkreis, weshalb ich nicht wüsste warum ich einen TREI-Schein dafür bräuchte.
Wäre es auch zu überlegen noch bis Juni zu warten, damit die Anlagen nicht zusammengefasst werden und der NB bei Problemen gar nicht die Möglichkeit hätte die Vergütung der alten Anlagen mit zu kürzen (Thema Anlagenzusammenfassung, bin mir bei der Thematik nicht ganz sicher welche Konsequenzen bzw Vor-/Nachteile eine Anlagenzusammenfassung vs. zwei getrennte Anlagen abgesehen von der dann niedrigeren Einspeisevergütung (bei 680Wp nicht wirklich relevant) hat).
Ich habe bereits bei der letzten Anlage den NB darauf aufmerksam gemacht was er nicht darf und will verhindern dass z.B. deswegen jetzt der Zählerkasten so lange abgesucht wird bis was gefunden wird (obwohl vor einem halben Jahr als OK befunden und der NB eigentlich nicht vorbeikommen müsste, aber er tut es wahrscheinlich) und das dann auch Auswirkungen auf die bestehende Anlage hat.