Erste Umsatzsteuererklärung / EÜR - erstattete Vorsteuer

  • Hallo zusammen,


    Ich brauche doch zum Ende der Erstellung meiner Unterlagen für die Steuer 2020 nochmal eure Hilfe.

    Meine Anlage ist dieses Jahr in Betrieb gegangen, die erste Rechnung hatte ich im Dezember 2019 gezahlt. Die darin enthaltene Vorsteuer von 513 EUR wurden mir im Januar 2020 erstattet.


    Die gezahlte Vorsteuer und die vom FA erstattete Umsatzsteuer sind in der EÜR quasi sich aufhebende Posten, richtig? Auf Grund des Jahreswechsels zwischen der gezahlten und erstatteten Steuer i.H.V. 513 EUR habe ich in der EÜR allerdings eine Differenz von eben diesem Betrag, so dass mein Gewinn um 513 EUR erhöht ausfällt. Ist das ebenfalls richtig?

    Für das Jahr 2019 hatte ich keine EÜR abgegeben, da die PV noch nicht in Betrieb war. Eine Umsatzsteuererklärung mit dem Betrag von 513 EUR habe ich normal abgegeben, auch die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2019 ist erfolgt.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • 2019: Minus in Höhe der Anl-Vorsteuer v. 513 €

    2020: Plus in Höhe der Anl-Vorsteuer v. 513 €


    Theoretisch gleicht sich das aus - wenn man die die Beträge auch in den Einkommensteuererklärungen über die Anlage V ansetzt.


    Da du 2019 keine EÜR abgegeben hast, wirst du wohl auf das Minus der Vorsteuer verzichtet haben. Und die EST 2019 wird sicherlich bereits rechtskräftig sein - da ist dann nichts mehr zu machen.


    Aber das ist rein spekulativ, weil ich mit einigen Vermutungen an die Sache herangegangen bin....


    mfg

    Paulchen

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









  • Danke für die schnelle Antwort.

    Also wird sich mein Gewinn für 2020 um 513 EUR erhöhen, ohne dass ich in 2019 ein Verlust von 513 EUR angegeben habe. Nicht schön, aber wenigstens weiß ich nun, dass ich die Eintragungen korrekt vorgenommen habe.