Hallo zusammen,
Ich brauche doch zum Ende der Erstellung meiner Unterlagen für die Steuer 2020 nochmal eure Hilfe.
Meine Anlage ist dieses Jahr in Betrieb gegangen, die erste Rechnung hatte ich im Dezember 2019 gezahlt. Die darin enthaltene Vorsteuer von 513 EUR wurden mir im Januar 2020 erstattet.
Die gezahlte Vorsteuer und die vom FA erstattete Umsatzsteuer sind in der EÜR quasi sich aufhebende Posten, richtig? Auf Grund des Jahreswechsels zwischen der gezahlten und erstatteten Steuer i.H.V. 513 EUR habe ich in der EÜR allerdings eine Differenz von eben diesem Betrag, so dass mein Gewinn um 513 EUR erhöht ausfällt. Ist das ebenfalls richtig?
Für das Jahr 2019 hatte ich keine EÜR abgegeben, da die PV noch nicht in Betrieb war. Eine Umsatzsteuererklärung mit dem Betrag von 513 EUR habe ich normal abgegeben, auch die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2019 ist erfolgt.
Vielen Dank für eure Hilfe!