Anlage auf Elternhaus unter EEG 2021 Bedingungen

  • Hallo zusammen,


    wir hatten letztes Jahr schon mal überlegt auf meinem Elternhaus eine PV Anlage installieren zu lassen. Aber nachdem ich immer wieder gelesen hatte, dass es bezüglich Fremdverbrauch, Mieterstrom usw. kompliziert ist hatten wir es erst mal wieder verworfen.


    Jetzt liest man immer wider, dass es mit dem EEG 2021 auch "Optimierungen" für das Mieterstrom Konzept gibt. Aber alles was man dann so liest, bezieht sich auf große richtige Mietverhältnisse. Kann einer von ein da eine aktuelle Einschätzung zu abgeben ob es Sinn macht oder es den Aufwand nicht Wert ist? Es sollte schon eine Eigenverbrauchsanlage sein, damit meine Eltern auch was von der Anlage haben. Den Strom an meine Eltern würde ich verschenken. Wie das mit dem zusätzlichen Mieter aussieht, bin ich mir noch nicht so sicher. Am einfachsten währe es natürlich wenn da rechnerisch alles so bleibt wie bisher.


    Kurz zur Situation:

    - Geschätzt passen ca. 20 kWp (Ost/West) auf das Dach. Genaue Planung würde ich erst später machen.

    - Das Haus gehört aktuell meinen Eltern und diese leben auch im Haus.

    - Ein Teil des Hauses ist vermietet. Es gibt nur einen offiziellen Zähler und die Mieter werden per privatem Zwischenzähler abgerechnet. Hat noch nie jemand gemeckert aber da möchte ich auch keine schlafenden Hunde wecken.

    - Es ist absehbar, dass ich das Haus in naher Zukunft überschrieben bekomme. An der Wohnsituation wird sich aber hoffentlich noch lange nichts ändern.


    Gruß

    Martin

  • Korrekt ist dem Mieter einen eigenen Zähler zu verpassen. Schlafende Hunde? Weil man es nun korrekt macht?

    Man kann auch alles so lassen - und den PV Strom "illegal" verkaufen - also den Mieter mit Netzstromkosten abrechnen und Eigenverbrauch generieren lassen... Rentabel!

    :ironie:


    Was muss denn am Zählerschrank eh alles gemacht werden?

    Schattentheoretiker und Speicherrealist

  • Der Stromkasten müsste vermutlich komplett neu gemacht werden. In dem Zuge kann man dem Mieter natürlich auch einen eigenen Stromanschluss mit eigenem Zähler geben. Das sollte kein Problem sein. Wobei es natürlich auch schön währe diese auch mit PV Strom versorgen zu können. Aber da befürchte ich währe das Messkonzept zu aufwendig und teuer.


    Wo ich mir mehr Gedanken drum mache, ist der Eigenverbrauch von meinen Eltern von meiner Anlage. Was würde da auf mich zukommen? Müssten wir immer noch die EEG Umlage voll bezahlen oder ist die so wie die anteilige für meine Anlage im EEG 2021 abgeschafft worden? Bisher hatte ich immer gelesen, dass man bei so einer Kombination Stromlieferant ist und somit viel mehr Arbeit hat als mit seiner "privaten" Anlage. Ist das immer noch so, oder wurde das vereinfacht?

  • Hallo Martin,

    wenn es Deine Eltern sind und keine fremden Mieter, melde doch einfach den Stromanschluß auf Dich um und rechne mit Deinen Eltern familienintern privat ab. Das ist doch das einfachste, oder?

    Viele Grüße und gutes neues Jahr!

    15,81 kWp: 1 SMA SB4200TL mit 29xAleoS03 1 SMA SB2100TL mit 16xAleoS03 sowie 2 SMA SB3300 mit 48xAleoS03
    seit 2007 sowie seit 03/2012 12,675 kWp 1 SMA STP12000TL mit 65xSchott Mono 195
    17,745 kWp 2 SMA SB5000TL+ 1 SB4000TL mit 91xSchott Mono 195

  • Deine Eltern müssten (unabhängig vom Eigentum an der Anlage) Betreiber werden. Dann fällt keine EEG-Umlage an und alles ist legal. Betreiber sein heißt, das Betriebsrisiko zu tragen und die Einspeisevergütung zu erhalten. Eine Lösung wäre also, dass du die Anlage erstellst und bezahlst und deine Eltern Eigenverbrauch und Einspeisevergütung realisieren. Dein Vorteil wäre dann eine Pacht, die deine Eltern dir für die Anlage zahlen. Diese könnt ihr miteinander vereinbaren, so dass jeder seinen Vorteil hat.


    Die Option, dass der ganze Anschluss auf dich umgemeldet wird, läuft letztendlich auf dasselbe heraus. Ob das aber geht für ein Objekt, das man weder besitzt noch bewohnt, das halte ich für fraglich.

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • Wobei es natürlich auch schön währe diese auch mit PV Strom versorgen zu können. Aber da befürchte ich währe das Messkonzept zu aufwendig und teuer.

    Lesen statt fürchten. Deine Angst ist unbegründet.

    Mieterstrom oder Strom an Mieter

    ABER: Wenn das bisher alles glatt lief und der Mieter anständig ist -ich sags mal so- funktionert auch mit PV technisch der bisherige Zwischenzähler weiter.

    Bisher hatte ich immer gelesen, dass man bei so einer Kombination Stromlieferant ist und somit viel mehr Arbeit hat als mit seiner "privaten" Anlage. Ist das immer noch so, oder wurde das vereinfacht?

    Das war noch nie so wie du es beschreibst. Siehe § 5 EnWG.


    Bitte lies - mehrfach als "Gold wert" gelobt - FAQ - wertvolle Informationen zu PV-Anlagengröße, Stromspeicher, Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauch, Optimierung, Simulation, erwartbarer Ernte, Auslegung, Wärmepumpe, rechtlichen und steuerlichen Grundlagen, Netzanschlussbegehren zwecks EEG-Vergütung uvm

    Für unabhängige Beratung stell bitte Luftbild, Maße, Dachneigung, Belegungsplan, sonstige Dächer, Garagen, Carports, Foto Zählerschrank (falls fehlend und Bundesland falls kein freistehendes Gebäude) usw. ein.

    Bei Gedanken an Speichersystem lies bitte BEIDE Einträge in Stromspeicher, Akkus und Cloud-Anbieter


    Melde den Strom deiner Eltern ab, melde dich bei einem anständigen EVU an: Ich empfehle wärmstens https://www.robinwood.de/oekostromreport - denn wir haben nur diese Erde. There is no planet B.

    PV-Betrieb und Bezug läuft über dich, das ist personenidentisch. Die Eltern, der Mieter - schön dass sie da sind.

  • ...

    wenn es Deine Eltern sind und keine fremden Mieter, melde doch einfach den Stromanschluß auf Dich um und rechne mit Deinen Eltern familienintern privat ab.

    Ist das möglich, die Anlage auf fremdem Dach zu betreiben und „deren“ Anschluss auf sich selbst umzumelden, auch wenn man nicht dort wohnt und Eigenverbrauch und Strombezug dort nicht selbst hat? Wenn das geht: geht das auch, wenn man bei Familie / Verwandten mehrere Anlagen errichtet und betreibt, parallel an allen Adressen?

    IBN Jan 2019: 16,74 kwp (Winaico 310W, DN 12 Grad, Ausrichtung WSW = 60 Grad, PVGIS Classic 824kwh/kwp)

  • Grundsätzlich ja. Nur irgendwann wird es auffällig und man macht sich besser keinen Ärger wegen paar Euro Umlage. Was mich wurmen würde sind sie dusseligen EZ die in ihrer Laufzeit sich 650 Euro brutto verschlingen, für nix.

    Der Zähler einer Vermietung (Allgemeinkram und mehr) läuft in der Regel auf die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Wie soll es auch anders sein?

  • Ich möchte aus steuerlichen Gründen (Sonder-Afa - oder IAB, wenn es erst nächstes Jahr klappt) weitere PV-Anlagen betreiben. Jetzt habe ich 3 Dächer (alle O-W, jeweils ca. 12-15 kWh), welches Konstrukt wende ich jeweils an:

    1) Haus meiner Eltern (nur von diesen bewohnt, würden Direktverbrauch zu vertraglichem Preis = günstiger als deren Bezugspreis abnehmen)

    2) Haus meiner Schwester (wie 1) )

    3) Haus meiner Frau, in dem ihre Eltern wohnen - notariell festgelegt ohne Miete und tragen ihre Nebenkosten selbst


    Da steuerlich zusammen veranlagt, könnte doch in Fall 3 meine Frau Anlagenbetreiber sein und dann den Strom zu 40% selbst verbrauchen bzw. ihren Eltern geben, oder?


    Wie optimal in den ersten beiden Fällen?

    IBN Jan 2019: 16,74 kwp (Winaico 310W, DN 12 Grad, Ausrichtung WSW = 60 Grad, PVGIS Classic 824kwh/kwp)