300 kWp Mieterstrom

  • Hallo Forum,


    mit dem neuen EEG sollen auch Mieterstromprojekte gestärkt werden. Ich war in der Thematik bisher nicht so tief drin aber ich finde das aktuell sehr interessant und bin am Überlegen eine größere Anlage zu realisieren. Meine Gedanken sind aktuell folgende:


    - Ein Bekannter hat einen Betrieb mit ca. 300 kW Grundlast, möchte aber aktuell nicht investieren. Ich dagegen schon.

    - Ich würde ihm gerne auf sein Gebäude eine Anlage bauen, genaue Größe wäre noch zu klären, ich gehe aber von ca. 300 kWp aus. Er wäre per Definition zwar nicht mein Mieter aber lt. neuem EEG kann die "Marktrolle des Stromlieferanten an Dritte übertragen werden". Nach meinem Verständnis wäre das dann ich d.h. ich wäre sein Stromlieferant.

    - Man erhält eine Förderung auf Mieterstromanlagen (3,79-2,37 cent/kWh je nach Anlagengröße). Dabei fällt allerdings auch die volle EEG Umlage von ca. 6,5 cent/kWh an. Untem Strich müsste ich also noch ca. 3,5 cent/kWh für jede kWh abführen, die ich ihm verkaufe (6,5 cent/kWh - ca. 3 cent/kWh). Denke ich hier korrekt?

    - Für den Strom, den er verbraucht würde ich mit ihm einen festen Preis aushandeln, z.B. er kauf ursprünglich für 16 cent/kWh und bezieht bei mit für 11 cent/kWh. Damit hat er auf den Anteil, den meine Anlage an seinem Strombedarf abdeckt eine nette Vergünstigung, während ich nach 11-3,5 cent/kWh immer noch mehr bekomme, als durch den direkten Verkauf.

    - Strom den meine Anlage nicht decken kann (z.B. nachts) würde er nach wie vor direkt kaufen, Strom den er nicht verbrauchen kann (z.B. Wochenende) würde ich ganz normal per Direktvermarktung/Einspeisevergütung verkaufen.


    Mich würde interessieren wie ihr diese Idee beurteilt bzw. ob ich vielleicht etwas Entscheidendes vergessen habe. Rein rechnerisch wäre das für beide Seite eine interessante Überlegung.


    Vielen Dank und Gruß

  • Wenn er der Hauptnutzer oder einziger Nutzer ist liegt Verpachtung an ihn nahe. Kein Mieterstrom, dafür reduzierte Umlage.

    ich wäre sein Stromlieferant

    Ohne EVU zu werden - siehe § 5 EnWG. Sein EVU kann er selbst wählen bzw. beibehalten. Du brauchst seinen Bezug nicht zwischenfinanzieren.


    Über 100 kWp ist Direktvermarktung zwingend. Wie ist der Verbrauch am WE?

  • Wenn er der Hauptnutzer oder einziger Nutzer ist liegt Verpachtung an ihn nahe. Kein Mieterstrom, dafür reduzierte Umlage.


    An Verpachtung hatten wir auch bereits gedacht. Allerdings ist das vielleicht etwas schwierig, da wir das Ganze für ihn so flexibel wie möglich machen möchten. Der Gedanke wäre was z.B. passiert, wenn er mal ein umsatzschwaches Jahr hat in dem er plötzlich weniger Strom benötigt oder die Auftragslage komplett einbricht. In diesem Fall hätte er die Anlage bzw. die Pachtzahlung "an der Backe" was er nicht möchte. Aus diesem Gedanken ist die Idee zum Mieterstrom entstanden, womit er ganz ohne Verpflichtungen nur das abnimmt, was er tatsächlich benötigt - auch wenn das etwas unwirtschaftlicher ist.


    Weiterer Vorteile wäre dabei übrigens auch, dass er jederzeit seinen Stromlieferungsvertrag mit mir kündigen könnte und sich somit alle Freiheiten offen lässt. In diesem Fall hätte ich dann eben nur noch die Erträge aus der Direktvermarktung und damit zumindest ein Dach ganz ohne Dachpacht ergattert.

    Ohne EVU zu werden - siehe § 5 EnWG. Sein EVU kann er selbst wählen bzw. beibehalten. Du brauchst seinen Bezug nicht zwischenfinanzieren.

    Du meinst damit glaube ich, dass er seinen übrigen Strom, den die Anlage nicht decken kann ganz normal auf herkömmlichem Weg bezieht oder? So hatte ich es mir auch vorgestellt.


    Über 100 kWp ist Direktvermarktung zwingend.

    Ja genau.


    Wie ist der Verbrauch am WE?

    Hab noch keinen Lastgang gesehen aber die Maschinen laufen teilweise durch. Durchschnittliche Grundlast in 2019 waren aber wie bereits geschrieben ca. 300kW.

  • Mein Gedanke dazu wäre sehr schnell kündbarer Vertrag. Umsätze schlecht, Vertrag neu zu anderen Konditionen. Natürlich nicht alle paar Monate - aber ich fände das einfacher.

    Klar, mit Mieterstrom regelt man das im besten Fall einmal und es läuft 20 Jahre.


    Aber: Eintrag Grundbuch, Laufzeit auf weit über 20 Jahre anlegen, die sind schnell rum.

  • Hm ja das stimmt, ein monatlich kündbarer Pachtvertrag wäre natürlich auch denkbar. Dennoch bleibt der Mieterstrom in meinen Augen für beide Seiten einfacher und ganz klar geregelt. Das minimiert mögliche Risiken, die er natürlich unbedingt ausschließen möchte. Ich werde darüber aber nochmal nachdenken.


    Kennst du dich mit Meiterstrom etwas aus, falls es doch in diese Richtung gehen sollte? Messkonzept müsste in diesem Fall doch einfach ganz normal mit je einem Bezugs- und Erzeugungszähler sein denke ich? Man findet im Netz jede Menge Anbieter, die einem dazu Software und Zähler verkaufen möchten. Ich wüsste aber nicht, zu welchem Zweck ich soetwas brauchen sollte. Aus technischer Sicht unterscheidet sich die Mieterstromanlage für mich nicht von einem "normalen" Überschusseinspeiser.

  • Aus technischer Sicht unterscheidet sich die Mieterstromanlage für mich nicht von einem "normalen" Überschusseinspeiser

    In deinem Fall mit einem Abnehmer richtig. Bei 300 kWp nur alles größer, mit RLM usw.

    Wie viele WR werden es? Evtl kann es hilfreich sein, mehrere EZ einzusetzen.

    Mit Mieterstrom hab ich keine Erfahrung.

  • Du meinst damit man keinen Wandlerschrank braucht oder weshalb mehrere EZ? (EZ = Erzeugungszähler oder?)


    Details stehen noch nicht fest, gehe aber schon davon aus, dass die einzelnen WR > 30 kVA sein werden.

  • Wandlermessung steht bei 300 kWp außer Frage. Aber es gibt Situation da ist 2*klein, z.B. zwei Messungen einfacher.

    Huawei mit ca. 100 kVA bekannt? Mit 30 kVA braucht man nicht anfangen oder gibt es Gründe dafür?

  • Wurden hier und da gelobt im Forum.

    Hast du einen Installateur für die schöne Anlage?