Hallo,
ich habe im Oktober 2019 20kWp bauen lassen und diese Mai 2020 um weitere 10kWp selber erweitert. Ein paar Module bekäme ich noch aufs Dach, daher folgende Fragen:
1. Damit das ganz eine neue Anlage ist, müssen zwölf Monate vergangen sein. Zählt da das Errichtungsdatum, oder das Datum der letzten Erweiterung? Also ab wann darf ich die neue Anlage frühestens in Betrieb nehmen?
2. Der Gedanke eine separate Anlage zu errichten, gründet darauf, dass sie bisher mit 30kWp und 25kVA mit Modulen alle vier Himmelsrichtungen keinen Rundsteuerempfänger benötigt habe (der sich bei der Dachausrichtung auch nicht lohnt) und auch keinen haben möchte. Nun könnte dies Strings des einen Wechselrichters (ich habe zwei) noch verlängern und hätte noch 2kVA frei. Nun die Frage: kann ich Module an die bestehende Anlage dran hängen und das ganze nach dem dem EEG 2021 als neue Anlage anmelden?
3. Würde dieser neue Anlage mit 2kWp obwohl ich dann insgesamt über 30kWp bin nicht zu einem Rundsteuerempfänger oder anderen kostenträchtige Maßnahmen zwingen?
4. Es wärem keinerlei Elektrikerarbeiten auszuführen wären, sondern es würden nur die Module an bestehendes Strings angeklemmt. Benötige ich dann einen konzessionierten Elektriker für die Anmeldung beim VNB?
Vielen Dank
Gruß