Hallo,
kann man die Einbaukosten für den Zweirichtungszähler mit in der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuererklärung angeben?
Ich habe dazu leider nichts gefunden.
Schöne Grüße
Kuner84
Hallo,
kann man die Einbaukosten für den Zweirichtungszähler mit in der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuererklärung angeben?
Ich habe dazu leider nichts gefunden.
Schöne Grüße
Kuner84
Was für Einbaukosten meinst Du?
Es sollte keine geben....
Alles anzeigenHallo,
kann man die Einbaukosten für den Zweirichtungszähler mit in der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuererklärung angeben?
Ich habe dazu leider nichts gefunden.
Schöne Grüße
Kuner84
Die entsprechende Umsatzsteuer auf der Rechung schon, den Nettobetrag kommt in deine EÜR als Ausgabe.
Was für Einbaukosten meinst Du?
Es sollte keine geben....
Ich habe eine Rechnung für den Zählerwechsel erhalten.
Alles anzeigenAlles anzeigenHallo,
kann man die Einbaukosten für den Zweirichtungszähler mit in der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuererklärung angeben?
Ich habe dazu leider nichts gefunden.
Schöne Grüße
Kuner84
Die entsprechende Umsatzsteuer auf der Rechung schon, den Nettobetrag kommt in deine EÜR als Ausgabe.
Super Dankeschön, genau das meinte ich.
Da mache ich mein Voranmeldung für Dezember jetzt fertig. Und gebe den Betrag dann EÜR an.
Ich habe eine Rechnung für den Zählerwechsel erhalten.
Schick die Rechnung zurück.
Sie ist nicht berechtigt.
Sofern der gMSB mehr als die 20 €/a brutto gesetzliche Preisobergrenze für den Zählpunkt nach § 32 MsbG verlangt ist was faul. Der Einbau der Messeinrichtungen gehört nämlich zu seinen durch die POG abgegoltenen Standardleistungen gemäß §§ 35 und 3 MsbG. Das hat auch die Bundesregierung im EEG-Kontext in der Gesetzesbegründung zum MsbG auf u.a. auf Stellungnahme des Bundesrates hin schon bestätigt.
Leider ist da noch seit der Einführung des Gesetzes ein Typo in § 35 Abs. 1 Satz 3. Da müsste es statt "als die in § 31", "als die in §§ 31 und 32" heißen, dann wäre dieses Verhalten sogar strikt nach Gesetzeswortlaut illegal.
Ich habe eine Rechnung für den Zählerwechsel erhalten.
Schick die Rechnung zurück.
Sie ist nicht berechtigt.
Okay, na mal sehen was rauskommt.
Ich habe eine Rechnung für den Zählerwechsel erhalten.
Schick die Rechnung zurück.
Sie ist nicht berechtigt.
Wie meinst du das? Bei mir wurde im Zuge der Inbetriebnahme der PV Anlage auch ein neuer Zähler gesetzt. Rechnung mit Montage und Anfahrt und pi pa po sind gute 157 Euro.
Und das ist jetzt nicht rechtens? Wie kann ich da vorgehen ohne das die mir nachher den Strom abklemmen?
vorgehen ?
nicht zahlen halt