Hallo zusammen,
ich habe leider zu folgender Problemstellung keine passende Antwort im www und hier im Forum gefunden. Nun hoffe ich dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgender Sachverhalt: Ich habe am 17.12.2020 die Schlussrechnung meiner PV-Anlage erhalten. Die ausstehenden 9.079,18€ (netto) bzw. 10.168,28€ (brutto) habe ich jedoch um 700€ (netto) bzw. 812€ (brutto) gekürzt, weil ich der Meinung bin, dass der Solateur diese nicht hätte berechnen sollen. Ich bin mit Ihm darüber im Gespräch und es wird wohl auf eine Rechnungskorrektur hinauslaufen (ich vermute wir einigen uns 50/50).
Was auch immer am Ende die Einigung ist, ich habe nun im am 21.12.2020 anstatt 10.168,28€ dem Solateur erstmal 9.356,28€ überwiesen.
Nun stehe ich vor der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2020 und frage mich, was ich hier berücksichtige. Laut Rechnung 10.168,28€, laut Zahlungsbeleg 9.356,28€?
Darüberhinaus habe ich nun leider nachträglich bemerkt, dass dies wohl nicht so schlau war über den Jahreswechsel die Zahlung (im Dezember) und Rückerstattung durch das FA (im Januar) zu gestalten, wegen Jahresgewinn bzw. Jahresverlust ... Noch weiß das FA ja nichts von diesen Zahlungen. Kann ich das vielleicht auch erst im Januar machen wenn ich mich mit dem Solateur geeinigt habe und eine neue, korrekte Schlussrechnung erhalten habe?
Und dann muss ich das ganze ja noch sauber in die jährliche Umsatzsteuererklärung und Ertragssteuererklärung... Oh je, ich verzweifle jetzt schon
Konnte ich mein Problem einigermaßen erläutern und - falls ja - hat irgendjemand einen Tipp für mich was ich am besten machen soll?
VIELEN VIELEN DANK!