Erste Umsatzsteuererklärung und EÜR

  • Hallo Forum,


    ein gesegnetes neues Jahr noch euch allen.


    Ich habe gerade die letzte UStVa für 2020 erledigt und mal paulchens Programm auf das neueste Update gebracht. Habe da ja sogar zwei verschwitzt.


    Jetzt habe ich ja letztes Jahr erst wegen IBN 01.01.2020 auch Vergütung erhalten von der Westnetzt.

    Was muss ich denn jetzt noch beachten wegen der USt-Erklärung 2020 und der EÜR? Kann ich die jetzt schon machen oder muss ich auf eine finale Abrechnung warten vom VNB?


    Beste Grüße


    Thomas

    30 x IBC MonoSol 330 MS-HC (330 Wp)

    9,9kWp

    Wechselrichter Sunny Tripower 10.3

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  • Was muss ich denn jetzt noch beachten wegen der USt-Erklärung 2020 und der EÜR? Kann ich die jetzt schon machen oder muss ich auf eine finale Abrechnung warten vom VNB?

    USt-Gehirn:


    Das USt-Steuerjahr 2020 begann am 01.01.2020 um 00:00 Uhr und es war am 31.12.2020 um 24:00 Uhr zu Ende. Alle USt-Sachen davor und danach betreffen nicht das USt-Steuerjahr 2020. Wenn du eine Zahlung in 2021 für die Abrechnung 2020 erhälst, dann ist das nix mehr für die USt 2020.


    EÜR-Gehirn:


    Das EÜR-Steuerjahr begann am 01.01.2020 um 00:00 Uhr und es war am 31.12.2020 um 24:00 Uhr zu Ende. Dazu kommt als Ausnahme die 10-Tage-Regel für regelmäßig, wiederkehrende Zahlungen. Somit kann das EÜR-Steuerjahr 10 Tage in das vorherige bzw. kommende Jahr reichen. Das EÜR-Steuerjahr 2020 kann also max. bis 11.01.2021 24:00 Uhr reichen (der 10.01.2021 ist ein Sonntag deshalb ein Tag mehr). Alle Zahlungen danach, die 2020 betreffen sind EÜR-Steuerjahr 2021.

  • Hallo,


    Danke das war mal ne gute Erklärung ;) die Merke ich mir.

    Dann kann ich ja eigentlich all s fertig machen. Und wenn dann im Mai oder wann auch immer vom vnb ne Nachzahlung kommt oder ich was zurückzahlen muss kommt das einfach ins Steuerjahr 2021?

    Ich habe meine Eltern gefragt. Die haben schon einige Jahre eine. Die sagten sie können ihre Steuerklärung immer erst machen wenn der Abschluss vom VNB kommt. Das kam mir spanisch vor.


    Beste Grüße

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    • Offizieller Beitrag

    Bei mir kommt die Abrechnung normalerweise nächste Woche... da würde ich jetzt die EÜR noch nicht fertig machen können. Zumal das ja auch gar nix bringt, wenn ich nicht gleichzeitig auch die komplette ESt-Erklärung fertigmache (wobei man EÜR schon separat schicken kann, daß FA wundert sich dann nur wo der Rest bleibt).

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015


    LuschenPraktikant L:3 (mit sagenhaften 0.021kWh/kWp am 10.1.2017)

  • Zwei_Gehirne : Eine Vorsteuererstattung aus Dez, so sie denn bis 11.01.21 eintreffen würde zählt nicht als "regelmäßig, wiederkehrende Zahlung", oder?

    folge: sie läuft ins WJ2021?

  • Bei mir kommt die Abrechnung normalerweise nächste Woche... da würde ich jetzt die EÜR noch nicht fertig machen können. Zumal das ja auch gar nix bringt, wenn ich nicht gleichzeitig auch die komplette ESt-Erklärung fertigmache (wobei man EÜR schon separat schicken kann, daß FA wundert sich dann nur wo der Rest bleibt).

    Also bei meinen Eltern kommt die Abrechnung frühestens im Mai. Seit Jahren. Da würde mich wundern wenn die Westnetz bei mir früher wäre

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    • Offizieller Beitrag

    Da ist der Leistungszeitraum dann aber wohl nicht das Kalenderjahr... Bei meinem Kollegen wird PV auch immer unterjährig abgerechnet (selber VNB).

    Bei mir ist das ev. nur das Kalenderjahr, weil ich den Zähler damals schon im Januar auf meinen Namen umgeschrieben hab... PV-Einspeisung ging dann April los und Bezug wird auch erst im Juli abgerechnet.


    MrJava: Ja... 2021.

  • Hm, habe eben in WISO 2021 gelesen, dass Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßige Zahlungen gelten. Dann sollte die Erstattung der Vorsteuer aus der Anschaffung doch auch noch für 2020 anrechenbar sein (klar, nur falls Erstattung vor dem 10.01. erfolgt).

  • USt-Gehirn:


    Das USt-Steuerjahr 2020 begann am 01.01.2020 um 00:00 Uhr und es war am 31.12.2020 um 24:00 Uhr zu Ende. Alle USt-Sachen davor und danach betreffen nicht das USt-Steuerjahr 2020. Wenn du eine Zahlung in 2021 für die Abrechnung 2020 erhälst, dann ist das nix mehr für die USt 2020.

    Ist das auch so, wenn die INB mitten im Jahr war oder beginnt das Steuerjahr dann erst mit der INB?

    Frage führt daher, wie man die Wiederbeschaffungskosten berechnet werden.

    Nimmt man den Strombezug vom ganzen Jahr 2020 oder erst den Strombezug, ab der INB?

    • Offizieller Beitrag

    Das kannst du wohl halten wie du willst... Wenn du die Werte für die anteilige GG seit IBN nimmst sollte da ja wohl mehr oder einiger das gleiche rauskommen.


    MrJava Ja, das stimmt wohl... für mich ist ne einmalige Vorsteuer-Erstattung halt nicht das gleiche wie ne regelmäßige Zahlung... aber man kann natürlich auch den Vorgang der VAs insgesamt als solche regelmäßigen Transaktionen ansehen, völlig egal was damit abgerechnet wird. Insofern... probiere es einfach falls die Erstattung rechtzeitig kommt. Dann hast es hinter dir und alles in einem Jahr... Wenn sie es ablehnen kannst es im nächsten Jahr nochmal versuchen. Umgekehrt wäre blöder... 😉

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