Hallo Zusammen,
... mein Nachbar und ich wohnen seit einigen Jahren in 2 Doppelhaushälfen.
Um Betriebskosten für die beiden Haushälften gering zu halten, haben wir einige Ver-Entsorgungsleistungen untereinander aufgeteilt. Das bedeutet gegenüber dem Leistungsanbieter tritt nur ein Eigentümer auf, der Verbrauch wird dann hälftig oder verbrauchsabhängig aufgeteilt.
Bsp. Stromanschluss, Zisterne, Müllabfuhr, Zufahrten, Satelitenanlage, Wasser, Abwasser...
Nun beabsichtige ich eine Solaranlage nebst Batteriespeicher auf das Dach des Carports zu installieren (11kwp, 8kW)
Die Anschaffung soll durch den Haushalt 1 erfolgen. Die Nutzung des soll jedoch durch den Haushalt 1 und 2 erfolgen der verbleibende Rest wird in das Netz eingespeist.
Nun stellt sich für mich die Frage ob für diese Konstellation Rechtliche oder Steuerlich Punkte zu beachten sind?
Über Tipps oder Fundstellen wäre ich dankbar!
Grüße aus der Pfalz
JuWo