Doppelhaushälfte

  • Hallo Zusammen,

    ... mein Nachbar und ich wohnen seit einigen Jahren in 2 Doppelhaushälfen.

    Um Betriebskosten für die beiden Haushälften gering zu halten, haben wir einige Ver-Entsorgungsleistungen untereinander aufgeteilt. Das bedeutet gegenüber dem Leistungsanbieter tritt nur ein Eigentümer auf, der Verbrauch wird dann hälftig oder verbrauchsabhängig aufgeteilt.

    Bsp. Stromanschluss, Zisterne, Müllabfuhr, Zufahrten, Satelitenanlage, Wasser, Abwasser...


    Nun beabsichtige ich eine Solaranlage nebst Batteriespeicher auf das Dach des Carports zu installieren (11kwp, 8kW)

    Die Anschaffung soll durch den Haushalt 1 erfolgen. Die Nutzung des soll jedoch durch den Haushalt 1 und 2 erfolgen der verbleibende Rest wird in das Netz eingespeist.


    Nun stellt sich für mich die Frage ob für diese Konstellation Rechtliche oder Steuerlich Punkte zu beachten sind?


    Über Tipps oder Fundstellen wäre ich dankbar!

    Grüße aus der Pfalz

    JuWo

  • das Ziel, "die Betriebskosten gering zu halten" wirst du mit einem Speicher nicht erreichen können.

    Aus dem Speicher entnommene Energie kostet regelmäßig mehr als vom Netz bezogene.

    Bei Verbrauch durch Dritte (= Nachbar) fällt die volle EEG Umlage an.

  • Hm... na ja....wenn für das Doppelhaus nur ein (Haus-)Anschluss offiziell existiert und die Verteilung/Kosten intern geregelt werden... wer weiß dann, dass ein "Nachbar" Strom vom Anlagenbetreiber bekommt?

    2014: 887,2 kWh/kWp - 2015: 938,2 kWh/kWp - 2016: 908,2 kWh/kWp - 2017: 845,8 kWh/kWp - 2018: 999,2 kWh/kWp - 2019: 936,3 kWh/kWp - 2020: 963,6 kWh/kWp - 2021: 853,90 kWh/kWp

  • ich habe auch nicht geschrieben daß es jemand weiß oder nicht weiß, sondern daß es so ist .

    Schließlich ist das ja hier nicht das "wie besch... ich am besten" Forum, Udo.

  • Bitte lies - mehrfach als "Gold wert" gelobt - FAQ - wertvolle Informationen zu PV-Anlagengröße, Stromspeicher, Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauch, Optimierung, Simulation, erwartbarer Ernte, Auslegung, Wärmepumpe, rechtlichen und steuerlichen Grundlagen, Netzanschlussbegehren zwecks EEG-Vergütung uvm

    Für unabhängige Beratung stell bitte Luftbild, Maße, Dachneigung, Belegungsplan, sonstige Dächer, Garagen, Carports, Foto Zählerschrank (und Bundesland falls kein freistehendes Gebäude) usw. ein.

    Bitte lies BEIDE Einträge in Stromspeicher, Akkus und Cloud-Anbieter


    Zwecks Nachbar ist die Lösung in Mieterstrom oder Strom an Mieter genannt.

    (Man könnte sogar soweit gehen, dass jeder seine eigene PV nutzt und nur die Überschüsse der anderen Hälfte umlagepflichtig verfügbar sind. Das braucht einen Z, einen WR und eine Buchhaltung mehr was regelmäßig den Vorteil frisst.)

    Nun beabsichtige ich eine Solaranlage nebst Batteriespeicher auf das Dach des Carports zu installieren (11kwp, 8kW)

    Dann entferne sie bitte aus deinem Profil. Mein Rat: Speichergröße 0,0 kWh ist die beste.

  • ist das ja hier nicht das "wie besch... ich am besten" Forum

    Ich bin nach der "Formel": ein Hausanschluss = ein Haushalt gegangen - daher war der Nachbar auch in "" gesetzt.


    Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass jedes Haus in D (und ein Doppelhaus sind zwei Häuser) einen eigenen Hausanschluss haben muss. Wenn da nur ein Hausanschluss für das Doppelhaus existiert, muss ja irgendwas "besonderes" an dem Verhältnis der Parteien sein, dass nur ein Hausanschluss gelegt wurde.... :?::?:

    2014: 887,2 kWh/kWp - 2015: 938,2 kWh/kWp - 2016: 908,2 kWh/kWp - 2017: 845,8 kWh/kWp - 2018: 999,2 kWh/kWp - 2019: 936,3 kWh/kWp - 2020: 963,6 kWh/kWp - 2021: 853,90 kWh/kWp

  • Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass jedes Haus in D (und ein Doppelhaus sind zwei Häuser) einen eigenen Hausanschluss haben muss.

    bei solchen Hinterkopfgeschichten ist es immer gut, wenn man auch eine irgende Quelle dafür im Hinterkopf hat


    Wenn da nur ein Hausanschluss für das Doppelhaus existiert, muss ja irgendwas "besonderes" an dem Verhältnis der Parteien sein, dass nur ein Hausanschluss gelegt wurde.... :?::?:

    siehe:


    Um Betriebskosten für die beiden Haushälften gering zu halten, haben wir einige Ver-Entsorgungsleistungen untereinander aufgeteilt. Das bedeutet gegenüber dem Leistungsanbieter tritt nur ein Eigentümer auf, der Verbrauch wird dann hälftig oder verbrauchsabhängig aufgeteilt.

    Bsp. Stromanschluss, ...

  • Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass jedes Haus in D (und ein Doppelhaus sind zwei Häuser) einen eigenen Hausanschluss haben muss

    Das stimmt genauso wie dass jeder Bier im Keller haben muss: gar nicht. Was wirklich stimmt ist, dass es feine regionale Brauereien gibt.

  • Hallo PF, UD und JO,


    .... wow, besten Dank alle Einschätzungen. Ich hätte nicht gedacht, dass meine paar Zeilen so differenziert bei Euch ankommen sind.


    Zu den beiden Doppelhaushälften:

    Wir haben vor 20 Jahren mit Freunden die 2 Doppelhaushälften auf ein Grundstück gebaut und notariell geteilt wie 2 Eigentumswohnungen. Dadurch haben wir die Möglichkeit geschaffen, sämtliche Hausanschlüsse nur einmal ausführen lassen zu müssen. Dort wo wir es für sinnvoll erachtet haben, wurde es auch umgesetzt.


    Tatsächlich teilen wir uns viele Medien, dadurch konnten wir die Aufwände für die einmaligen Anschlusskosten sowie jährlichen Grundgebühren halbieren.


    Nun beabsichtige ich (Haushalt 1) in eine Solaranlage zu investieren und wie gewohnt mit dem Nachbarn den Strom zu teilen und untereinander zu verrechnen. Praktisch funktioniert das sicher, aber ich möchte nicht riskieren etwas unrechtes tun (Finanzamt ?)


    Ich werde nun mal Eure Links lesen und schauen was ich da für uns herausnehmen kann.

    Nochmals vielen Dank an Alle!


    JuWo