ohne RSE müsste er die dann 29,x kwp anlage aber auch wieder auf 70% begrenzen, ergo 21kw einspeisung
was kostet die RSE kiste?
ohne RSE müsste er die dann 29,x kwp anlage aber auch wieder auf 70% begrenzen, ergo 21kw einspeisung
was kostet die RSE kiste?
Die Anlage ist in Planung. Die EWE will nun doch jeweils einen Zähler für die Einspeisung der beiden Anlagen! Dazu muss ich einen zusätzlichen Schaltschrank haben, wozu der Platz wieder fehlt, von den Kosten ganz zu schweigen.
Anlagen aus gleichen Energieformen können über 1 Zähler abgerechnet werden.
es wird nach Anlagengrösse anteilig vergütet!
Die EWE will nun doch jeweils einen Zähler für die Einspeisung der beiden Anlagen!
auf welcher rechtlichen bzw. technischen Grundlage basiert dieser WUNSCH?
EWE diktiert es einfach, mein Elektriker hat mit den telefoniert. Ich habe die EWE jetzt angeschrieben. Mein Plan ist die Anlage mit 25 kWp zu bauen, dann muss laut EEG die Einspeiseleistung abgerufen werden können. Was ist damit gemeint?
Die EWE hat heute geantwortet. Sie wissen noch nicht wie sie mit der EEG Novelle umgehen sollen, muss noch durch die Rechtsabteilung geprüft werden usw. Ich soll die Anlage anmelden, dann wird ein Einspeisekonzept erstellt.
Wenn ich die Novelle richtig interpretiere dann kann ich bis 25 kWp mit der 70% Regelung fahren, über 25 kWp ist ein RSE vorgeschrieben oder?
letzteres ja so ist es richtig
davor Nein keine ist einspeisung abrufen.
die sollen nicht ablenken und beide Anlagen über einen Zähler entsprechend der Anlagengrösse abrechnen!