Finanzamt auch über weitere PV Anlage vorab informieren?

  • Hallo,


    ich bin selbstständig und betreibe bereits 2 PV Anlagen. Muss ich meine neue PV Anlage dem Finanzamt vorab anmelden oder ist es ok, wenn ich einfach die Vorsteuer dafür ziehe und eine eigene EÜR u.s.w. für die Anlage nächstes Jahr einreiche? Vielen Dank schonmal.


    Grüße

    forstarbeiter

  • einfach die Vorsteuer dafür ziehe und eine eigene EÜR u.s.w. für die Anlage nächstes Jahr einreiche

    Jepp, die Vorsteuer in der nächsten UStVA bzw. UStE deklarieren.


    Eigene EÜR? Nein, alles eine EÜR. Die neue Anlage ist ein weiteres bewegl. Wirtschaftsgut in der AVEÜR.