Hallo,
ich würde gern wissen, ob ich die gesamte PV-Anlage dem Betriebsvermögen zuordnen sollte, oder nur zum geschätzten Anteil der Einspeisung?
Als Selbstständiger muss ich dabei eine Umsatzregelbesteuerung über die gesamten 20 Jahre annehmen.
Das Thema wurde 2014 schon diskutiert. Seit dem hat sich jedoch die Einspeisevergütung und der Strompreis des Energieversorgers als Grundlage
der Umsatzsteuerberechnung des Eigenverbrauchs deutlich geändert, sodass ich das Thema gern nochmal aufwärmen möchte.
Hat dazu bereits jemand Erfahrungen?
Vielen Dank
Elektron