Finanzamt meldet sich nicht - selbst aktiv werden?

  • Hallo,


    ich habe meine Anlage Mitte Oktober in Betrieb genommen, d.h. seitdem speise ich ein (20.9kWp). Mein VNB hat mir diverse Fragebogen zugeschickt, u.a. auch dazu welche Besteuerung ich wählen will (Regelbesteuerung).


    Seitdem warte ich darauf, dass sich das Finanzamt bei mir meldet mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, wie das überall steht. Tut es aber nicht. Ich habe inzwischen schon dort angerufen und auch per email darauf hingewiesen - immer noch nichts.


    Jetzt werde ich allmählich etwas nervös...Sollte ich jetzt einfach proaktiv den Fragebogen aus Elster herunterladen und unaufgefordert schicken? Oder weiter abwarten? Einen Nachteil habe ich ja eh schon, nämlich dass mir die Vorsteuer aus dem Anlagenkauf dieses Jahr sicher nicht mehr erstattet wird.


    Vor allem habe ich aber Angst, irgendwelche Fristen zu versäumen und dann gleich mit Strafen überzogen zu werden.


    Wäre dankbar, wenn mir jemand Rat geben könnte ob/was ich dieses Jahr noch tun soll.

  • Ich kenne es nur so, dass man selbst aktiv wird und dem FA den Fragebogen ausgefüllt zuschickt. Die einzig wichtige Frist wäre, dass man bis zum Mai des Folgejahres erklären muss, ob man im Bezug auf die Umsatzsteuer regelbesteuert oder Kleinunternehmer werden möchte. Was etwas dauert ist ggf. die Zuteilung einer neuen Steuernummer.

  • Bisher noch gar nichts, da ich gelesen hatte dass der VNB die Anlage ans FA meldet und dass das Finanzamt dann auf einen zukommt.

    Im Internet findet sich leider auch Fehlinformation.


    Das FA kommt nicht auf Dich zu. Du musst aktiv werden und dein Unternehmen PV mit dem entsprechendem Fragebogen an melden. (Unternehmer heißt du unternimmst etwas. ;)). Hat du das FA bei deinem Anruf gebeten dir den Fragebogen zu zusenden?


    Wenn du dich nicht rechtzeitig anmeldest benachteiligt dich das FA nicht. Das nennt man eigenes Verschulden. 8o


    Nun das Positive: :)

    Strafen brauchst du nicht zu befürchten, aber reiche unverzügliche den o.g. Fragebogen ein.

    Das FA macht, außer du polterst rum, kein Fass auf wegen den Peanuts bei PV.


    Gib als Unternehmsgründung im Fragebogen das Monat an wo du deine Rechnung erhalten hast.

    Nach der Abgabe des Fragebogens bekommst evtl. einen speziellen Fragebogen für PV. Nach einigen Tagen wirst du beim FA für die USt freigeschalten, dann kannst du deine VA rückwirkend einreichen.


    Hast du ein Elster-Login? Ohne geht nichts. :)

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Vielen Dank! Elster Login hab ich, und ja ich hatte um den Fragebogen gebeten. Aber die Dame am Telefon war auch. Ich übermäßig informiert. Sagte ich müsste Gewerbe anmelden, und als ich meinte das träfe nach meiner Info nicht zu, sagte sie IHK beitreten/ Beitrag zahlen müsse ich aber sowieso. Und letzteres stimmt ja ebenfalls nicht.


    Wie auch immer, dann mach ich mich mal an die Anmeldung. Dazu hab ich im Forum ja schon super Anleitungen gefunden👍

  • Sagte ich müsste Gewerbe anmelden, und als ich meinte das träfe nach meiner Info nicht zu, sagte sie IHK beitreten/ Beitrag zahlen müsse ich aber sowieso. Und letzteres stimmt ja ebenfalls nicht.

    Bei vielen Unternehmen ist IHK Pflicht. Die Dame am Telefon ist kein Spezialist für Unternehmen sondern nur für die Steuer und auch dafür wird hier oft haarsträubendes berichtet über Telefonauskünfte.


    Es ist richtig Unternehmen/Gewerbe muss man beim FA anmelden aber eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist überflüssig bei PV auf eigenem Dach aufgrund des Umsatzes. Dieses Jahr fand eine Bereinigung bei der IHK statt und vielen PV Besitzern wurde die MItgliedschaft gekündigt. Diese war oft kostenlos, und durch die Kündigung spart die IHK weil die Versendung der Zeitschrift entfällt.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

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