Anmeldung / Regelbesteuerung / Inbetriebnahme / Jahreswechsel

  • Hallo,

    Ich habe Ende Oktober meine PV-Anlage montiert bekommen. Am 5.11. wurde das Elektrische inkl. Speicher installiert. Am 9.11. habe ich 90% überwiesen und ich wartete auf die Inbetriebnahme. Leider ist der erste Termin Anfang Dezember ausgefallen. Der zweite Termin am 16.12. musste ich absagen, weil mein Kind in Quarantäne war. Einen neuen Termin habe ich noch nicht, aber ich vermute mal, dass die Anlage erst nächstes Jahr in Betrieb geht.


    Beim Finanzamt habe ich schon die Anmeldung hingeschickt und die wollen folgende Unterlagen:

    - Einspeisezusage oder Netzanschlussvertrag

    - Schlussrechnung oder Abschlagszahlung + Kontoauszug


    Ich habe die Regelbesteuerung beantragt, damit ich die Mehrwertsteuer zurück erhalte. Wie ist das jetzt mit dem Jahreswechsel. Muss die Anmeldung beim Finanzamt noch in 2020 erfolgen, auch wenn die Inbetriebnahme 2021 ist? Die 90% Abschlagszahlung habe ich ja am 9.11.2020 überwiesen, die letzten 10% werde ich vermutlich erst 2021 überweisen. Ich möchte ja auch für die 90% die Mehrwertsteuer zurück erhalten.


    Im Moment bin ich etwas überfordert, was den zeitlichen Ablauf betrifft.

    Hoffentlich könnt ihr mir helfen.


    VG wahli

  • Beim Finanzamt habe ich schon die Anmeldung hingeschickt und die wollen folgende Unterlagen:

    - Einspeisezusage oder Netzanschlussvertrag

    SgDuH,


    der Steuerpflichtige würde gerne die geforderten Unterlagen einreichen. Nach § 7 EEG 2017 besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zw. Anlagenbetreiber und VNB. Eines Vertags bedarf es nicht (Abs. 1 ebenda). Die geforderten Unterlagen können nicht eigereicht werden.


    MfG

    wahlinor


    - Schlussrechnung oder Abschlagszahlung + Kontoauszug

    Die kannst du in Kopie einreichen. Da will das FA ein Umsatzsteuerkarussell verhindern.

  • USt-Gehirn:

    Die Vorsteuer der Abschlagszahlung bekommst du mittels der UStVA November 2020 zurück.


    EÜR-Gehirn:

    Die gezahlte USt in der EÜR 2020 als BA nicht vergessen.

  • Ich habe jetzt mit dem Finanzamt gesprochen und ich soll keine Voranmeldungen für 2020 machen, sondern kann gleich alles mit der Umsatzsteuererklärung fürs gesamte Jahr 2020 machen und soll dabei alles bis auf Vorsteuer auf 0 Euro setzen (laut Finanzamt).

    Hintergrund: Die Anlage wurde 2020 montiert und ging aber erst im Januar 2021 in Betrieb. Es wurde im November 2020 die erste Rechnung über 90% bezahlt und im Januar 2021 die restlichen 10%. Ich nehme die Regelbesteuerung, damit ich die Vorsteuer zurück erhalte.


    In Elster habe ich jetzt das Formular "USt 2020" ausgefüllt und dabei stellen sich wieder einige Fragen:

    1. Zeile 20/21 Dauer der Unternehmereigenschaft

    --> soll ich hier ab 1.11.2020 eintragen oder leer lassen?

    2. Zeile 22 Besteuerung der Entgelte

    --> "vereinbarte Entgelte"? Oder "vereinnahmte Entgelte"? Oder beides?

    3. Zeile 33/34 Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer

    --> muss hier alles leer bleiben, weil ich Regelbesteuerung habe?


    Weitere Fragen, die vermutlich nichts mit der Umsatzsteuer zu tun haben:

    Muss ich die Abschreibung der Anlage über 20 Jahre auch schon 2020 berücksichtigen?

    Die Anlage läuft über einen Kredit 10 Jahre, der ebenfalls schon seit 2020 läuft. Muss ich da auch was eintragen?


    Lg wahlinor

    • Offizieller Beitrag

    Abgeschrieben wird ab Fertigstellung, wenn die Anlage in deinen Besitz überging... da gibt's normalerweise dann auch ein Abnahmeprotokol zu.

    Keditzinsen sind Ausgaben in der EÜR... falls du keine MWST auf den Kedit zahlst hat das in der USTE nix zu suchen.


    1. Klar ab Nov20 wenn du da schon was bezahlst hast und Vorsteuer geltend machen willst.

    2. Vereinnahmte Entgelte, also IST-Besteuerung

    3. Eigentlich schon, wobei ich das Formular jetzt nicht vor Augen habe

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