Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe sehr interessiert die vielen Beiträge zum Thema Kleinunternehmerregelung im Forum gelesen, leider konnte ich keine Antwort auf meine Situation finden.
Ich habe im Juli 2017 eine 6kWp Aufdachanlage inkl. Speicher montieren lassen und mich für die Regelbesteuerung entschieden, um mir die Umsatzsteuer zurück erstatten zu lassen.
In 2019 und 2020 habe ich nochmal jeweils 2kWp nachinstalliert. 2019 habe ich mir die Umsatzsteuer erstatten lassen und ich plane dies auch für 2020.
Nun ist meine Frage wann und unter welchen Randbedingungen kann ich frühestens in die Kleinunternehmerregelung wechseln, ohne etwas ans Finanzamt zurück zu zahlen?
Im Internet findet man darüber kaum Informationen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße
Steffen