Speichernachrüstung - Möglichkeiten, die USt. zu erstatten?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine 20,46kW Anlage mit Ost-Süd-West Ausrichtung auf meinen Dächern mit Solaredge, die letztes Jahr in Betrieb ging und noch ohne Speicher betrieben wird, da mir das zum Inbetriebnahmezeitpunkt nicht wirtschaftlich erschien.


    Da die Speicherpreise in den kommenden Jahren ja tendenziell eher fallen werden und es ggf. noch attraktive Förderungen geben wird, mache ich mir aktuell Gedanken, wie man einen Speicher ggf. später nachrüsten kann, ohne die USt. zahlen zu müssen.


    Ich habe noch eine Fertiggarage mit Flachdach (8x3m Grundfläche) auf demselben Grundstück, die man noch mit PV belegen könnte. Hier sollte ich mit einer kleinen Süd-Aufständerung noch 7 72-Zeller Module drauf bekommen mit 2,8kWp.

    Jetzt war die Idee, ob ich noch eine kleine Zweit-PV mit eben diesen 2,8kWp errichten könnte und dort einen 10kWh Speicher mit dazu nehme. Dann sollte ich mir die USt doch zurückholen können, oder?


    Könnte der Speicher dann grundsätzlich auch mit dem Strom meiner 20,46kWp Erstanlage geladen werden, oder wäre das ein getrenntes System, welches nur von der "kleinen" Zweitanlage geladen würde?


    Danke und Gruß,

    Tom

    66x Axitec Halbzellenmodule AC-310MH Fullblack mit Solaredge P800s Optimierern an SE 25k WR. (30x Süd, 18x Ost, 18x West mit jeweils 25°DN)

  • Einfach mal noch 5 Jahre vorbeiziehen lassen. Speicher zu Hause sind noch ein ökologischer Irrweg. Defizitär in den meisten Fällen dazu.

    Im Übrigen sind sie Parasiten die Strom verbrauchen aber keinen gewinnen.


    Ziel ist, den Verbrauch so gering wie möglich zu halten. Ein Speicher hilft dabei nicht, nein.

  • Du brauchst für mehr PV keinen weiteren PV WR, der SE25K reicht da satt.

    Mischung von Optimieren am WR prüfen lassen durch eba.


    Die Rechnung fällt also dünne aus, hat keinen WR drauf und nur ein paar Module neben dem fetten Speicher.

    Ein waches FA könnte und sollte das erkennen.


    Davon losgelöst ist die USt das geringere Problem bei der Wirtschaftlichkeit, die Speicherpreise müssten 50% purzeln, damit man auf einen grünen Zweig kommen kann. Die Umwelt hat dann immer noch nichts gewonnen.

  • Der Vorsteuerabzug ist nur ein Kredit deines Finanzamtes in der Hoffnung auf künftige Einnahmen. Nur durch rechtzeitigen Wechsel in die KUR kann man was gewinnen.


    Wenn der Speicher ein selbständiges Wirtschaftsgut ist, wird das das Finanzamt weder Vorsteuerabzug noch Abschreibungen darauf anerkennen.

    Tesla P85+ seit 8/13 >545.000km gefahren. Seit 4/23 neues 90er Pack. Seit 2/19 Smart ed cabrio aus 10/13. Seit 12/19 fährt Frau Tesla M3 AWD, jetzt M3/MY SR. PV 14,04 kWp an E3DC Hauskraftwerk mit 21kWh und Wallbox. Weitere 35kWp PV an Solaredge. Seit 1.11.20 werden die eAutos und E3DC Hauskraftwerk gesteuert per E3DC-Control zum Börsenpreis von aWATTar/tibber geladen. Davon 19,92kWp sind seit 2/23 installiert für die WP von Wolf CHA 10. Gesamt PV-Leistung nun 49,249kWp.

  • Ab dem Bau der neuen Anlage mit Speicher bist du wieder für weitere 5 Jahre mit deiner gesamten großen Anlage steuerlich auf die Abgabe der MwSt Ausgleiche angeweisen, erst nach weiteren 5 Jahren kannst du in die günstigere KLeinunternehmerregel wechseln.

    Ob ds lohnt?

    Lieber warten bis es billiger wird und MWST selber bezahlen.