Hallo Forum,
sorry vielleicht wurde das Thema schon beantwortet aber habe über die Suchfunktion auf die Schnelle nichts gefunden.
Wir haben gerade eine 20 kWp Anlage im Bau und diese wird erst im neuen Jahr fertig werden. Dann gilt das neue EEG, was derzeit ja erst als Novelle existiert. Grundsätzlich ist aber wohl davon auszugehen, dass man für die Anlagengröße demnach keine EEG Umlage mehr bezahlen muss und keinen Erzeugungszähler mehr benötigen wird.
Nun die Frage: Wenn wir die Anlage erst 2021 anmelden, zählt dann auch das neue EEG oder zählt noch das alte, da der Antrag zur Netzberechnung etc. in 2020 gestellt wurde? Oder anders gefragt: Komme ich um die EEG Umlage herum, falls das EEG so kommt und ich die Anmeldung erst in 2021 mache?
Vielen Dank!