Hallo Forum,
auch wenn für die Experten vermutlich alles klar ist, würde ich in diesem Kontext doch gerne auch einen Rat zu meiner Situation einholen.
Meine PV-Anlage (8 kWP) wurde im September fertig (IBN-Protokoll + MaStR) und ist seitdem natürlich am Netz. Zählerstand dokumentiert mit Foto, sowie notiert+unterschrieben (Installateur als Zeuge), im Oktober eingereicht mit allen Unterlagen (die der Installateur leider vorher nicht fertigstellen konnte).
Nach etwas hin und her bekomme ich nun vermutlich übermorgen den neuen 2RZ, dann wird natürlich auch abgelesen.
Aufgrund Herbstsaison ist der Zähler zurück- und vorgelaufen, und steht jetzt 30 kWh weiter als bei IBN. D.h. in Summe keine Einspeisung bzw. "negativer Bezug" seit IBN, erst recht nicht seit der letzten EVU-Abrechnung.
Wie läuft das jetzt mit der Ersatzwertbildung etc., bzw. was muss ich dazu beitragen?
Entsprechend der in #481 verlinkten Empfehlung 2018_33, Abschnitt 5b) heißt es:
ZitatWenn für die EEG- bzw. KWKG-Abrechnung relevante Messeinrichtungen fehlen, haben Anlagenbetreiberinnen und -betreiber auf anderem Wege plausible Werte für die vergütungsfähige Strommenge
– ggf. unter Berücksichtigung von etwaigen Sicherheitsabschlägen
zu ihren Ungunsten – darzulegen
Nun hängt aber mein Vergütungsanspruch zur Gänze davon ab, ob mein MSB=VNB mir (im Rahmen der Ersatzwertbildung?) eine Einspeisung "unterstellt", auf Basis einer Schätzung meines Realverbrauchs, der WR-Daten o.ä.
Muss ich jetzt irgendwas mit den via WR protokollierten erzeugten kWh tun?
Oder soll ich den VNB einfach den Zähler wechseln+ablesen lassen und abwarten, was er daraus macht? (wie erfahre ich im letzteren Fall das Ergebnis seiner Schätz-Rechnung bzw. ob er überhaupt so eine Ersatzwertbildung vorgenommen hat)?
Ich hätte natürlich auch nichts dagegen, es bei dem Zählerstand zu belassen; dann würde ich ja effektiv 100% Eigenverbrauch unterstellen, oder? Diese "Wertabgabe" muss ich dann natürlich noch versteuern, aber hierfür warte ich noch auf meine Steuernummer...
(allerdings auch die Angabe für die Steuer hängt wieder von der Rechnung des MSB ab, oder?)