Hallo zusammen,
ich habe als Neuling vor kurzem meine PV Anlage mit Speicher in Betrieb genommen. Eigentlich wollte steuerlichen Themen mittelfristig aus dem Weg gehen und habe daher die Anlage beim FA vorsorglich gemeldet und auf Liebhaberei plädiert. Argumentationsgrundlage: Die Stromgestehungskosten sind höher als die erzielte Einspeisevergütung, somit entsteht ein dauerhafter Verlust.
Nun hat das FA dies nicht akzeptiert, mit dem Argument, dass der Eigenverbrauch mit den dem zur Zeit durchschnittlichen Strompreis zu bewerten sei, von 0,28 Eur/kWh, welcher über den Stromgestehungskosten liegen, weshalb nicht von einem Totalverlust ausgegangen werden kann.
Hierzu meine Frage:
Wer entscheidet, mit welchem Wert der Eigenverbrauch in der Einkommenssteuer zu bewerten ist?
Ich habe bisher nur von verschiedene Varianten gelesen, wie:
- 20 cent Pauschale
- Auf Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Einspeisevergütung, im Sinne des Marktwertes, wenn ich den Strom verkaufen würde
Gibt es hier eine rechtsgrundlage, auf die ich mich berufen kann, wenn ich z.B. die niedrige Einspeisevergütung als Grundlage nehmen möchte?
Danke für hilfreiche Hinweise!
Christian