Leistungsreduzierung Bestand für zusätzliche Neuanlage

  • Guten Abend,


    ich betreibe eine etwas größere Anlage zur Volleinspeisung aus 2011 und würde jetzt gerne eine Eigenverbrauchsanlage realisieren.

    Der Hausanschluss ist mit der Bestandsanlage komplett ausgelastet, weiterer Zubau nicht möglich. Da die Anlage inzwischen etwas in die Jahre gekommen ist und die Wechselrichter vermutlich auch etwas überdimensioniert kommen diese eigentlich nie an die angemeldete Maximalleistung, das habe ich mittels Daten vom Datenlogger über die letzten Jahre bestätigen können.

    Nun war mein Ansatz den Bestand in der Leistung zu begrenzen (die vorhandenen Wechselrichter unterstützen das) um die neue Anlage möglich zu machen, also (als Beispiel):


    Ist:

    Anlage 1: 33 kWp, 30kVA AC


    Neu:

    Anlage 1: 33kWp, 27kVA AC

    Anlage 2: 4kWp, 3kVA AC


    Messung der neuen Anlage über einen eigenen Zähler, natürlich wird die Bestandsanlage auch in die NA-Überwachung nach VDE 4105 eingebunden.

    Inzwischen hat sich der Netzbetreiber bei mir gemeldet: Technisch ist das möglich, aber nach EEG nicht. Genauer konnte es mir aber nicht gesagt werden.


    Daher meine Frage: Was spricht denn aus EEG-Sicht dagegen? Der Generator nach EEG wird ja nicht angefasst, nur die Wechselrichter - und die sind nach meinem Verständnis nicht EEG-Relevant. Das Marktstammdatenregister (in dem die WR-Leistung ja registriert ist) hat sogar eine Funktion für diese Änderung.


    Wie seht ihr das - träume ich mir hier etwas zusammen oder hat der VNB einfach keine Lust?

  • Inzwischen hat sich der Netzbetreiber bei mir gemeldet: Technisch ist das möglich, aber nach EEG nicht. Genauer konnte es mir aber nicht gesagt werden.


    Daher meine Frage: Was spricht denn aus EEG-Sicht dagegen?

    überhaupt nichts.

  • Du kannst deine Volleinspeisungsanlage aus 2011 auf vergüteten Eigenverbrauch umstellen. Das solltest du auf jeden Fall tun, unabhängig von der kleinen Erweiterung, da es rentabler ist als Volleinspeisung (und mehr Spaß macht).


    Die Erweiterung kannst du auf jeden Fall realisieren, solange du am Übergabepunkt wie geplant < 30 kVA garantieren kannst. Mit dem EEG hat das überhaupt nichts zu tun.

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • Wenn du auf max 30,0 kVA Einspeisung begrenzt braucht es keinen zNAS. Dann aber wirklich Überschusseinspeisung mit Kaskadenmessung realisieren! Volleinspeisung ist teurer.

    Stell doch gern mal all deine Dächer samt Belegungsplan vor.

    Technisch ist das möglich, aber nach EEG nicht. Genauer konnte es mir aber nicht gesagt werden

    Geschichten aus dem Biergarten.

  • Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

    Ich möchte noch ein paar Details nachliefern:

    - Das mit den 33kWp war ein ungünstig gewähltes Beispiel. Meine Bestandsanlage hat 61kWp und ist logischerweise mit Wandler gemessen. Wechselrichterleistung ist 60kW.

    - Ich möchte die relativ teure 2 Wege Wandlermessung vermeiden, das ist der Haupttreiber für dieses Setup

    - Umstellung des Bestands auf Eigenverbrauch sehe ich finanziell nicht als besser an da hier zusätzlich EEG-Umlagepflichtig wäre

    - Natürlich kann ich garantieren das die AC-Leistung nicht höher als der genehmigte Wert ist, das wird ja vom Elektriker im Wechselrichter eingestellt und ist mit Code geschützt. Es ist ja nicht einmal eine dynamische Summenregelung sondern fest für die einzelnen Anlagen getrennt eingestellt.

    - Bestand würde auf 56kW begrenzt, die neue Anlage hätte 5,7kWp und 4KW AC mit einem dreiphasigen Wechselrichter


    Ich denke nicht das dies etwas an der Gesamtsituation ändert, bin aber für jeden weiteren Kommentar dankbar.

  • Klar kann Bestand reduziert werden wenn der WR zu groß ist. Das ist aber nur nötig wenn sonst Schwellen überschritten würden oder du fair gegenüber den Nachbarn sein möchtest um keine Kapazität zu blockieren.

    Wandler und rLM sind zwei Sachen. Wandler und mME ohne Lastgang ist möglich. Gerade im Winter möchte man von der großen Anlage nutzen.


    Netz

    Wandler 2R

    60 kWp

    2RZ kein Wandler

    Neuanlage und Verbrauch.


    Neuanlage umlagefrei.

    Schon wieder gibt es keinen Vorteil für VE.

  • Bei einer ANlage anch EEG2009 könnte man (vorbehaltlich Änderungen im neuen EEG) sogar gemeinsam messen und Mischvergütung machen. Sidn aber dann immer noch zwei Zähler

    ...

    2RZ kein Wandler

    ...

    Dann muß man das imo aber niedriger absichern, sonst könnten da ja auch die 60kW+xkW vom HA drüber gehen.

  • Sollte selbstverständlich sein.

    Kaskadieren ist günstiger. Siehst du in gemeinsamer Messung einen Vorteil?

  • Ich will hier ein Update geben: Nach einigem hin und her habe ich mit den Netzbetreiber jetzt einen Konsens erreicht: Die Leistungsbegrenzung der einzelnen Wechselrichter wurde abgelehnt, eine P,AV,E Regelung ist aber ok. Daher jetzt ein entsprechendes Produkt von Ziehl bestellt.

    Ob es auch anders hätte gehen müssen: Keine Ahnung, ich bin froh nach über 4 Monaten dieses Ergebnis erreicht zu haben (und auf die 400 Euro für das Ziehl kommt es am Ende nicht an).