Guten Abend,
ich betreibe eine etwas größere Anlage zur Volleinspeisung aus 2011 und würde jetzt gerne eine Eigenverbrauchsanlage realisieren.
Der Hausanschluss ist mit der Bestandsanlage komplett ausgelastet, weiterer Zubau nicht möglich. Da die Anlage inzwischen etwas in die Jahre gekommen ist und die Wechselrichter vermutlich auch etwas überdimensioniert kommen diese eigentlich nie an die angemeldete Maximalleistung, das habe ich mittels Daten vom Datenlogger über die letzten Jahre bestätigen können.
Nun war mein Ansatz den Bestand in der Leistung zu begrenzen (die vorhandenen Wechselrichter unterstützen das) um die neue Anlage möglich zu machen, also (als Beispiel):
Ist:
Anlage 1: 33 kWp, 30kVA AC
Neu:
Anlage 1: 33kWp, 27kVA AC
Anlage 2: 4kWp, 3kVA AC
Messung der neuen Anlage über einen eigenen Zähler, natürlich wird die Bestandsanlage auch in die NA-Überwachung nach VDE 4105 eingebunden.
Inzwischen hat sich der Netzbetreiber bei mir gemeldet: Technisch ist das möglich, aber nach EEG nicht. Genauer konnte es mir aber nicht gesagt werden.
Daher meine Frage: Was spricht denn aus EEG-Sicht dagegen? Der Generator nach EEG wird ja nicht angefasst, nur die Wechselrichter - und die sind nach meinem Verständnis nicht EEG-Relevant. Das Marktstammdatenregister (in dem die WR-Leistung ja registriert ist) hat sogar eine Funktion für diese Änderung.
Wie seht ihr das - träume ich mir hier etwas zusammen oder hat der VNB einfach keine Lust?