Post EEG Anlagen - ist das nach Deutschem Recht möglich?

  • Hallo Leute!


    Ich will im Frühjahr meine Solarterrasse bauen und war deswegen schon einmal auf den Web-Seiten meines VNB Westfalen-Weser-Netz. Und was ich da bezüglich Anlagen, die aus der EEG-Regelung fallen, gelesen habe, hat mir echt die Sprache verschlagen. Für mich war bisher eigentlich klar, dass man die Volleinspeisung umbaut auf Eigenverbrauch und wenn man Glück hat, bekommt man vielleicht noch 2-4 Cent/kWh für den eingespeisten Überschuss, vielleicht auch gar nichts. Für mich war das irgendwie logisch und da meine Anlage noch einige Jahre von diesem Punkt entfernt ist, hat mich das nicht weiter interessiert.


    Nun habe ich gerade folgendes gelesen (https://www.ww-netz.com/produk…-stadtwerke/einspeisung):


    Ein Selbstverbrauch der erzeugten Strommengen ist nach dem derzeitigen Stand zwar möglich, auf die selbstverbrauchten Mengen müssen Sie dann jedoch den Strompreis des Grundversorgers und zusätzlich die EEG-Umlage bezahlen. Bitte überlegen Sie daher sorgfältig, ob Sie Ihre Anlage umbauen.


    Wenn ich das richtig verstehe: Für meine Milch, die ich von meiner alten Kuh, die auf meiner Wiese steht, selber trinke, soll ich im nächsten Supermarkt bezahlen?


    Das kann nicht rechtens sein! Ich hätte da gerne einmal die Argumentation, wie das begründet wird. Das ist eine tickende Zeitbombe - die großen Energieversorger schaffen es immer wieder, die kleinen aus ihrem Geschäft zu drängen. Ich hätte damit gerechnet, das man kein Recht auf Einspeisung bekommt, aber das man die selbsterzeugte und selbstverbrauchte Energie auch noch bezahlen soll, daß schlägt dem Fass den Boden aus.


    Alle Petitionen, die ein Recht auf Weiterbetrieb alter Solaranlagen fordern, hatte ich schon vorher unterschrieben. Das man die halbe EEG-Umlage auf seinen selbstverbrauchten Strom zahlen muss ist schon ein Hohn, aber wenn das oben genannte Zitat vom VNB stimmt, leben wir nicht in einem Rechtsstaat oder diese Regelung stammt noch aus „Kaiser Wilhelms“-Zeiten und gehört unverzüglich abgeschafft.


    Kann diese Regelung stimmen? Wenn ja, sollten wir hier aus dem Forum dringend auf unsere Lokal-, Landes- und Bundespolitiker Einfluss nehmen. Leider sind die meisten Bürger durch Corona so abgelenkt, das man die Tragweite einiger Gesetzesbeschlüsse nicht wahrnimmt.


    Herzliche Grüße,

    eweri

    Seit 12/2008 2x SMA SB4000TL und dazu 4x 10x SolarWorld SW220 mit Sun-Watch Datenlogger

    Seit 10/2021 1x SMA SB 3.6 und dazu 14x Sonnenstromfabrik Brillant 170 und 6x Q-Peak ML-G9 390

    • Offizieller Beitrag

    Was man da offensichtlich macht ist quasi den Status quo zu erhalten. Das ist ja nicht anders als ein Volleinspeiser. Damit verbrauchst du den "eigenen" Strom mit hoher Wahrscheinlichkeit auch selbst, bezahlst aber trotzdem voll. Weil er erst durch beide Zaehler (Einspeisezaehler + Hausbezug) laeuft. War damals natuerlich egal, weil man fuer's Einspeisen viel mehr bekommen hat.


    Wenn du "richtige" Ueberschusseinspeisung willst wirst du ein iMS installieren und sonstige Direktvermarktung waehlen muessen. EWS bietet sich z.B. als Abnehmer an.

  • Nach dieser Behauptung müsste man für ein und deneselben Strom zweimal EE-Abgabe zahlen. Einmal über den Strompreis, den der Versoger kassiert. Da ist ja EEG-Umlage mit drin. Und dann nochmal gesondert über die Erfassung des Eigenverbrauchs. Das kann nicht richtig sein. Es soll wohl davon abschrecken, von Volleinspeisung auf teilweise Eigenverbrauch umzurüsten. Warum dann auch noch der Strompreis des Grundversorgers angelegt wird und nicht der, den man seinem EVU für den Haushaltsstrom bezahlt, ist mir auch ein Rätsel.


    Derzeit ist ja eine Novelle des EEG unterwegs. Was wirklich für Altanlagen bei rum kommt, ist noch keineswegs sicher. Sorgen machen müssen sich daher nur diejenigen, die ab 01.01.2021 betroffen sind. Alle anderen können abwarten, was rauskommt. Und im nächsten Jahr sind auch noch Bundestagswahlen. Es steht zu erwarten, dass die Grünen stärker werden und dass auch andere Parteien dem Druck der Straße etwas nachgeben werden und etwas grüner werden. Ich erwarte stark, dass die nächste Bundesregierung das wahrscheinlich vermurkste Gesetz, dass der Dicke gerade ausbrütet, wieder reformieren wird. Und ich hoffe stark, dass dann was Vernünftiges bei rumkommt.


    Daher halte ich die zitierte Passage für eine bewusste Fehlinformation der PV-Analgenbesitzer, um sie ins Bockshorn zu jagen und den günstigen Eigenverbrauch zu verhindern.

    14+13 Module OSO+22 Module WNW Heckert NeMo Black 310 Wp

    Kostal Piko 15 70% hart

  • Was man da offensichtlich macht ist quasi den Status quo zu erhalten. Das ist ja nicht anders als ein Volleinspeiser. Damit verbrauchst du den "eigenen" Strom mit hoher Wahrscheinlichkeit auch selbst, bezahlst aber trotzdem voll. Weil er erst durch beide Zaehler (Einspeisezaehler + Hausbezug) laeuft. War damals natuerlich egal, weil man fuer's Einspeisen viel mehr bekommen hat.


    Wenn du "richtige" Ueberschusseinspeisung willst wirst du ein iMS installieren und sonstige Direktvermarktung waehlen muessen. EWS bietet sich z.B. als Abnehmer an.

    Hallo qwerty!


    Ich weiß nicht ob ich dich richtig verstehe. Nach meiner Vorstellung erfolgt beim Umbau von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung doch nur, dass der PV-Zähler (aus Sicht des Netzes) hinter den Haushaltszähler geschaltet wird - also so wie aktuelle Anlagen. Und in dem Zitat meines EVU ist ausdrücklich der Umbau erwähnt.

    Das es nicht reicht, dass man „verechnungstechnisch“ auf Eigenverbrauch umstellt, ohne auch den PV-Strom über den Hauszähler zu leiten (also wirklich Kabel umklemmen) ist denke ich nicht gemeint. Und so verstehe ich deine Aussage, oder?


    Das aus physikalischer Sicht alle Volleinspeiser so wie so „Eigenverbrauch“ gemacht haben ist klar.


    Herzliche Grüße,

    eweri

    Seit 12/2008 2x SMA SB4000TL und dazu 4x 10x SolarWorld SW220 mit Sun-Watch Datenlogger

    Seit 10/2021 1x SMA SB 3.6 und dazu 14x Sonnenstromfabrik Brillant 170 und 6x Q-Peak ML-G9 390

    • Offizieller Beitrag

    Nach meiner Vorstellung erfolgt beim Umbau von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung doch nur, dass der PV-Zähler (aus Sicht des Netzes) hinter den Haushaltszähler geschaltet wird

    - der dann ein 2RZ sein muss, richtig.

    Zusaetzlich braucht man aber ein SMGW (iMS), da man in die sonstige Direktvermarktung kommt. Du brauchst dann einen Abnehmer fuer den Ueberschuss.


    Alternativ ist der Vorschlag des BMWi fuers EEG2021 dass man weiterhin Volleinspeiser bleiben kann und einem der VNB weiterhin den Strom abnehmen muss. Dann

    Zitat von Entwurf EEG2021 §21 (2)

    müssen die Betreiber von ausgeförderten Anlagen dem Netzbetreiber den gesamten in der Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, solange die zugehörige Messstelle der Anlage nicht mit einem intelligenten Messsystem nach dem Messstellenbetriebsgesetz ausgestattet ist.

    Soll heissen: du kannst den Strom schon an den VNB verkaufen, aber nur alles oder nichts. Du kaufst die Menge fuer den Eigenverbrauch dann vom EVU wieder zurueck. Das einfache Umhaengen bringt also nichts, sondern es bleibt so wie's war - nur mit viel geringerer Verguetung.


    Alternativ kannst du ja ein iMS einbauen lassen - dann kannst aber auch einen sonstigen Direktvermarkter nehmen anstelle des VNB.


    Nach dieser Behauptung müsste man für ein und deneselben Strom zweimal EE-Abgabe zahlen.

    Verstehe ich nicht so.



    Offenbar gibt es eh Neues aus der Politik, da sollten bald weitere Informationen folgen:


    EEG 2021 Beschlussfassung Bundestag und Bundesrat 17.+18.12.2020