Maximale Erweiterung

  • Moin,


    ich würde gerne einmal eure Meinung hören.

    Ich befinde mich gerade in der Planungsphase-Abwägungsphase für eine Erweiterung meiner bestehenden Anlage innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme.


    Zunächst zur bestehenden Anlage:

    Standort: 27793 Wildeshausen

    EFH, 0 Grad Süd, 30 Module Canadian Solar

    Insgesamt 9,6 kwp

    Wechselrichter Fronius Symio 10.0.3-m

    Erstinbetriebnahme: 03/2020



    Angeregt durch das Förderprogramm der KfW und NBank kam ich ins Grübeln.

    Warum eigentlich nicht die Wallbox sowie Speicherförderung mitnehmen. Dafür wäre die Erweiterung der Anlage im min. 4kwp notwendig.


    Zur Verfügung steht:


    Nebengebäude:

    Aufrüstung mit 8 Module, Ausrichtung 0 Grad Süd.


    Nordseite des Nebengebäudes macht glaube ich keinen Sinn, da es überwiegend durch das Hauptgebäude verschattet wird.



    Ggf. würde ich vor dem Nebengebäude in Südausrichtung eine Terrassenüberdachung bauen wollen (ca. 6x3m) = 10 Module

    Hier wäre Ggf. Auch etwas mehr möglich, indem man Ggf. Die Tiefe der Überdachung optimiert. Eindecken mit Trapezblech und dann PV-Module oben drauf. Stehe da schon mit einem Metallbauer in Kontakt, da es eine Alukonstruktion werden soll. Das es unter der Überdachung dunkel ist, ist zu vernachlässigen. Es soll nur überdachter Abstellplatz geschaffen werden und dieser soll dann effizient genutzt werden.



    Theoretisch gibt es noch das Dach der Garage. Da ist aber altes Eternit, so das von Asbest auszugehen ist. Einer Sanierung stimmt mein Nachbar nicht zu (mein Dach ist mit seinem verbunden).



    Nordseite Hauptgebäude:

    Würde es da Sinn machen Module draufzulegen? Dachneigung ca. 45 grad. 20 Module wäre da locker möglich denke ich. Lohnt das?



    Im Optimalfall würden ca. 38 Module dazukommen. Ausgehend von einer Leistung von ca. 330wp, wäre das Ergebnis eine Erweiterung um 12,54kwp + 9,6kwp Bestand = 22,14 kwp


    Letzte Woche habe ich ein Leerrohr mit 2x 5x6mm2 sowie 1xDuplex Netzwerkkabel vom Zählerschrank (Keller, Vorderseite Hauptgebäude, zum Nebengebäude gelegt.




    Ans Nebengebäude soll die Wallbox.

    Sollte ein Speicher dabei sein, könnte der auch Ggf. Ins Nebengebäude/Garage.


    Erste Idee vom Elektriker war, dass ein WR ins Nebengebäude kommt, genauso wie der Speicher.


    Wallbox soll von Zappi kommen.


    Speicher...keine Ahnung bisher.


    Die Idee unterliegt wie immer auch der finanziellen Umsetzbarkeit und Machbarkeit. Werde nun erst einmal Angebote und Preise in den nächsten Wochen zusammentragen.


    Was meint ihr dazu?

    Freue mich auf eure Tipps und Anregungen!

  • Ach so...

    Dachflächen Hauptgebäude ist ca. 10,6x6,8m

    Nebengebäude muss ich nochmal messen, aber 8 Module kommt wohl hin.

    Und die mögliche Terrassenüberdachung wird wohl 6x3,5m damit zwei Reihen Module a 6 hinpassen, also am Ende 12 Module

  • innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme.

    Warte halt noch bis März. Keine Ahnung, wie das geregelt wird, wenn eine Anlage zwischen 10 und 20 kWp landet und das gemischt altes und neues EEG ist. Ich gehe mal davon aus, dass das der Gesetzgeber selbst noch gar nicht auf dem Schirm hat.


    Nord ist zu steil.

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • ob das Garagendach asbesthaltig ist, kann man recht günstig testen lassen.

    Bei Baujahr vor ca. 1985 ist es sehr wahrscheinlich.

    Warum muß der Nachbar zustimmen wenn du dein Garagendach neu machen möchtest ?

  • Also Nordseite Sinnfrei?

    innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme.

    Warte halt noch bis März. Keine Ahnung, wie das geregelt wird, wenn eine Anlage zwischen 10 und 20 kWp landet und das gemischt altes und neues EEG ist. Ich gehe mal davon aus, dass das der Gesetzgeber selbst noch gar nicht auf dem Schirm hat.


    Nord ist zu steil.


    Warum bis März warten? wo ist der Vorteil, wo der Nachteil, wenn ich fragen darf?


    ob das Garagendach asbesthaltig ist, kann man recht günstig testen lassen.

    Bei Baujahr vor ca. 1985 ist es sehr wahrscheinlich.

    Warum muß der Nachbar zustimmen wenn du dein Garagendach neu machen möchtest ?


    Baujahr ist 1964.


    Der Nachbar hat Anspruch auf Rechtssicherheit. Da es ein verbundenes Dach an der Grenze ist, (zwei Garagen nebeneinander mit einem gemeinsamen Dach drauf) darf er darauf vertrauen, dass es so bleibt und nicht das alle 5 Jahre ein neuer Besitzer neue Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt. Einzige Möglichkeit wäre, wenn ein Schaden droht (z.B Undichtigkeiten o.ä.). Hinzu kommt, dass der Nachbar ein ganz besonderes A...... ist.

  • Warum bis März warten? wo ist der Vorteil, wo der Nachteil, wenn ich fragen darf?

    Naja, wenn du innerhalb von 12 Monaten die 10 kWp überschreitest und falls das nach dem alten EEG bewertet wird, wird ein Erzeugungszähler und EEG-Umlage fällig. Rechtlich ist m.E. nicht klar, wie das zu werten ist. Wahrscheinlich wird das irgendwann die Clearingstelle klären müssen, wenn dein VNB nicht kooperiert.


    Den ganzen potentiellen Stress ersparst du dir jedenfalls, wenn du erst im März in Betrieb nimmst. Und an Ertrag verlierst du bis dahin ja auch nicht viel.

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • Der Nachbar hat Anspruch auf Rechtssicherheit. Da es ein verbundenes Dach an der Grenze ist, (zwei Garagen nebeneinander mit einem gemeinsamen Dach drauf) darf er darauf vertrauen, dass es so bleibt und nicht das alle 5 Jahre ein neuer Besitzer neue Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt. Einzige Möglichkeit wäre, wenn ein Schaden droht (z.B Undichtigkeiten o.ä.). Hinzu kommt, dass der Nachbar ein ganz besonderes A...... ist.

    das kann ich nicht nachvollziehen.

    du musst die Hälfte des Nachbarn ja nicht mit neu machen sondern nur deine.

    Für seine eigene Hälfte darf der Nachbar bis zum Festtag des Heiligen St. Nimmerlein darauf vertrauen daß es so bleibt.

    Im Übrigen kommt nicht alle 5 Jahre jemand und "entwickelt neue Gestaltungsmöglichkeiten", sondern du machst das ja nur genau ein Mal.

    Außerdem wüsste ich nicht, was mich daran hindern sollte, mein Garagendach theoretisch auch alle 5 Jahre neu zu machen wenn ich dazu lustig bin.

  • Die einzige Überlegung zur Erweiterung innerhalb von 12 Monaten wäre die steuerliche Zurechenbarkeit zur ersten Anlage und somit eine mögliche Erstattung der Umsatzsteuer für den Speicher aus der Förderung.


    Norddach ist denke ich erledigt.


    Die Thematik Garagendach muss ich anwaltlich prüfen lassen.

  • mein gott biete ihm an seine Garage gleich mit durchzuziehen!


    er bezahlt das Material und du schmeisst das Zeug runter!

    1 Stunde runter, Latten anschauen evtl zwischenlatgen setzen, Trapezblech drauf.


    Samstag nachmittag erledigt!


    win win!


    Norddach bringt nix, Speicher auch nicht!

    Die Gedanken die uns lenken, führen uns in ein großes Nichts. Wir illusionieren das Vollkommene und vergessen die Welt in der Wir Leben!


    Gefangener des EEG mit Volleinspeisung und Netzbezug!

    Oberer Zähler: 156kwp an 3 Huawei mit 139 kw Max. Wirkleistung!


  • Ihr kennt die Situation nicht. Zuletzt hat er uns über zwei Instanzen verklagt, weil wir einen Sichtschutzzaun aufgestellt haben. Natürlich haben wir Recht bekommen, aber trotzdem stehst du dann erstmal da. Briefchen per Einschreiben weil die Beleuchtung am Nebengebäude zu hell brennt und und und.... ich bin mir auch nicht sicher ob das Garagendach etwas als Flachdach taugen würde, da quasi mit Blick nach Süden rechts davon das Satteldach des Nebengebäudes steht. Somit hätten wir ab 12 Uhr eine fast komplette Verschattung.


    Wie auch immer...Garage ist erstmal raus.

    Bleibt also 8 Module auf dem Nebengebäude und 12 auf der zu errichteten Terrassenüberdachung mit Trapezblecheindeckung. Bedeutet dann 6,6 kwp + 9,6 kwp aus dem Bestand. 16,2Kwp gesamt