Meine Frau und ich vermieten schon lange gewerblich, machen quartalsweise USTVA, wir haben 2 Steuernummern:
Nr.1: Einkommenssteuer gemeinsam
Nr. 2: Umsatzsteuer für die gemeinsame Grundstücksgemeinschaft
11.2019 39kWp Anlage gekauft
Anruf bei FA, folgendes Gedächnisprotokoll: "Da sie bisher schon gewerblich tätig und umsatzsteuerpflichtig sind, ändert sich nichts. Sie erhalten keine neue Steuernummer und müssen auch nichts anmelden. Am quartalsweisen UStVA Turnus ändert sich nichts."
Das klang damals absolut plausibel, also habe ich die PV in die UStErkl 2019 Nr.2 mit eingerechntet. Wurde erstattet.
Dann gab es Probleme mit de EStErkl. und der EÜR darin, nicht plausibel. Wieder Anruf bei FA: "Da die PV nur auf sie alleine läuft, müssen sie diese anmelden und die USt auf Nr. 1 machen. Begründung: in BW kann der Mann traditionell ein Nebengewerbe führen, dass auf die gemeinsame St. Nr. läuft. Sie müssen alle UStVA und die UStEk für 2019 berichtigen.
Das hab ich dann für jeden Monat getan. Die UST für die PVs (im Feb 2020 kam eine 2. PV dazu) wurde wieder weggebucht, auf der anderen Seite tat sich nichts.
Heutiger Anruf: Schlechte Nachrichten, es erfolgt eine Sonderprüfung mit derzeitiger Ablehnung, Begründung: Fristüberschreitung der UStEk 2019 - die USt kann nicht anerkannt werden. Da bereits eine Klage in ähnlichem Fall läuft sollte ich Einspruch einlegen. Das Verfahren kann aber ein paar Jahre dauern...
Was ich auch nicht verstehe, die Sachbearbeiterin des FA sagte, wenn die PV eine reine Einspeiseanlage wäre, wäre es 100% Betriebskapital und damit kein Problem. Es ist aber eine Überschusseinspeisung mit privater Nutzung, daher ist die nachträgliche Annerkennung nicht möglich.
Ist das ohne Anwalt lösbar? Gibt es überhaupt Chancen? 3800€ - Lehrgeld...werde ich nicht mal abschreiben können...
Was noch unklar ist: Für die 2. PV wird wohl die USt. erstattet, da die Anmeldungen fristgerecht waren, ( Frist bis XX.2021) Muss ich die 2. PV auch noch beim FA melden? Also mit Kaufbelegen, MaStR etc. ? Hier wieder die Aussage des FA: "Nö, stellen sie sich vor sie hätten eine Fahrschule als Tätigkeit gemeldet, dann müssen sie auch nicht jedes weitere Auto / Motorrad anmelden"
Ich glaub denen gar nichts mehr...