Hallo zusammen,
wie "nah" oder "fern" müssen Zusatzgerätschaften dem steuerlichen Objekt "PV-Anlage" sein, um sie steuerlich absetzen zu können? Gibt es da eine klare Definition oder Grenze?
Beispiel: ich habe zwei optische Leseköpfe zum Auslesen der beiden Stromzähler zum Preis von 2x 130 EUR gekauft. Die speisen die Zählerdaten in die KNX-Haustechnik und mein eigenes Anlagen-Monitoring ein. Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen (Zeile 53 der UstVA)?