Steuerliche Absetzbarkeit von zusätzlichen Komponenten

  • Hallo zusammen,


    wie "nah" oder "fern" müssen Zusatzgerätschaften dem steuerlichen Objekt "PV-Anlage" sein, um sie steuerlich absetzen zu können? Gibt es da eine klare Definition oder Grenze?


    Beispiel: ich habe zwei optische Leseköpfe zum Auslesen der beiden Stromzähler zum Preis von 2x 130 EUR gekauft. Die speisen die Zählerdaten in die KNX-Haustechnik und mein eigenes Anlagen-Monitoring ein. Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen (Zeile 53 der UstVA)?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich hab das für meinen Raspi & IR-USB-Lesekopf so gemacht (hat aber auch nur 20-30€ gekostet... Sind deine vergoldet?).


    Also erst Vorsteuer wiedergeholt und dann die Abschreibung (wobei letzteres natürlich nur was bringt wenn du über den 410€ selbst. Gewinn liegst).


    Ich bin allerdings unter der Woche nicht im Objekt und kann vielleicht eher mit Fernwartung argumentieren... Hat mich allerdings auch keiner danach gefragt.

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015


    LuschenPraktikant L:3 (mit sagenhaften 0.021kWh/kWp am 10.1.2017)

  • Vergoldet nicht, aber das sind spezielle Leseköpfe mit KNX-Schnittstelle, die sind teurer.


    Bei mir sind die Leseköpfe auf einer Rechnung mit anderen Positionen, die nicht zur PV-Anlage gehören und auch nicht steuerlich berücksichtigt werden sollen. Zudem sind die Einzelpositionen auf der Rechnung nur mit MwSt, also Brutto, ausgewiesen; die Rechnung wurde auch brutto bezahlt.

    Kann ich die Leseköpfe dennoch absetzen?


    Grundsätzlich: gebe ich in Zeile 53 den Brutto- oder Netto-Betrag an?

  • ...

    Grundsätzlich: gebe ich in Zeile 53 den Brutto- oder Netto-Betrag an?

    :?::?:


    Text der Zeile 53 USt.-Voranmeldung:

    "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern..."


    Auf den Rechnungen ist das der Betrag, der meistens mit "Mehrwertsteuer" gekennzeichnet ist.


    mfg

    Paulchen

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









    • Offizieller Beitrag

    USt-Formular is alles netto (und ja, Vorsteuer is natuerlich die bez. Steuer)... und ne ordentliche Rechnung mit ausgewiesener USt brauchst natuerlich auch (klar ist die Brutto bezahlt, aber da wird ja wohl MWSt ausgewiesen sein?).


    Davon abgesehen wird wohl keiner diese Rechnungen jemals anfordern... von mir wollten sie bislang nur groessere Betraege nachgewiesen haben, die ueber mehrere Jahre abgeschrieben werden.

  • Ach, danke, ich mach sowas zum ersten Mal und hätte hier doch tatsächlich eine falsche Zahl eingegeben. Ich merke, das Thema Steuern ist für mich noch immer schwer zu durchschauen - aber ich lerne, vor allem dank eurer Hilfe in unzähligen Beiträgen, dazu!


    Also bei einem Gesamtbetrag von 254,96 EUR brutto für beide Leseköpfe gebe ich in dem Feld Nr. 66 der UstVA den MwSt-Betrag i.H.v. 35,17 EUR an (254,96-(254,96/1,16)) und fertig, ist das richtig so?


    Da ich das bereits im Oktober gekauft habe und bei der UstVA für Oktober einfach nicht dran gedacht habe, würde ich in diesem Fall eine "Berichtigte Anmeldung" für Oktober machen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, so würde ich das auch machen... Wenn das die oben erwähnte Zeile ist. 😉

  • Also bei einem Gesamtbetrag von 254,96 EUR brutto für beide Leseköpfe gebe ich in dem Feld Nr. 66 der UstVA den MwSt-Betrag i.H.v. 35,17 EUR an (254,96-(254,96/1,16)) und fertig, ist das richtig so?

    Nein, du hast keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung.